Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit - Deutschland

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Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Sicherheitsgurte sind jedoch nicht vorgeschrieben für:

  • Fahrer/-innen von Taxis oder Mietwagen zur Personenbeförderung, im Dienst
  • Lieferwagen mit häufigen Stopps
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
  • Verkehrsmittel, in denen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind
  • Betriebspersonal in Kraftomnibussen
  • Passagiere in Kraftomnibussen, die kurz ihre Plätze verlassen

Kindersitze sind jedoch nicht Vorschrift für:

  • Verkehrsmittel, in denen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind
  • Fahrzeuge, in denen kein Platz für einen dritten Kindersitz ist und in denen das Kind (über drei Jahre alt) auf dem Rücksitz sitzt und angeschnallt ist
  • Behinderte Kinder, die mit Spezialgurten gesichert werden können.

Rote Ampel (oder blinkende gelbe Ampel) an Bahnübergängen: Sie müssen anhalten und am Andreaskreuz warten.

Blinkender roter Pfeil an Bahnübergängen: Sie müssen nur dann anhalten und warten, wenn Sie in Richtung des Pfeils abbiegen wollen.

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Für Kfz-Kombinationen bis 3,5 t mit besonderer technischer Ausrüstung: 100 km/h

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • empfohlen

Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahnen/Schnellstraßen
  • empfohlen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Busse mit Stehplätzen für Passagiere
Autobahnen/Schnellstraßen
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Busse mit Stehplätzen für Passagiere
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Busse mit besonderer technischer Ausrüstung

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrzeuge über 7,5 t
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrzeuge bis zu 7,5 t mit Anhänger
Außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrzeuge bis zu 7,5 t
Außerhalb geschlossener OrtschaftenFahrzeuge über 7,5 t mit Anhänger
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Fahrzeuge mit Anhänger
Autobahnen/Schnellstraßen
  • Zugmaschinen mit zwei Anhängern
0,0 g/l

Fahranfänger (weniger als zwei Jahre Fahrpraxis und noch keine 21 Jahre alt)

0,5 g/l

Fahrer allgemein (über 1,1 g/l gilt als Straftat; bei 0,5–1,0 g/l wird ein Bußgeld verhängt)

0,0 g/l

Berufskraftfahrer (können bei Verstößen entlassen werden)

verbotene Drogen

THC (Cannabis)

Methylamphetamin

MDMA (Ecstasy)

Morphin

Kokain

Fahrstreifen für Fußgänger, Radfahrer, Reiter und landwirtschaftliche Fahrzeuge

Der Seitenstreifen darf nur dann befahren werden, wenn dies ausdrücklich gestattet ist, z. B. durch Verkehrszeichen 223.1.

Eine rote Ampel in Kreuzform bedeutet, dass der Fahrstreifen gesperrt ist.

Besondere, für Linienomnibusse reservierte Fahrstreifen sind durch das Verkehrszeichen Nr. 245 gekennzeichnet.

Verbotene Fahrstreifen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet, z. B. Nr. 600, 605, 610, 615 und 616.

Fahrräder
Mopeds(Nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge(Nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge(Nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h)
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen.
Fahrer/-innen dürfen ihr Mobiltelefon während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung benutzen.
Sicherheitsausrüstung für AutosVerbandskasten
Warndreieck
Sicherheitsweste
Winterreifenpflicht
Sicherheitsausrüstung für RadfahrerBremsen
Klingel
Beleuchtung

Haftungsausschluss

Diese Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu Verkehrsregeln werden von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt und dessen Richtigkeit. Auf den Websites der einzelnen Länder erhalten Sie genauere und aktuelle Informationen, auch über Vignetten, Feinstaubplaketten und Mautgebühren.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit

Zuletzt überprüft: 14/07/2023
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