Investitionen in einem anderen EU-Land
Gut zu wissen: Investitionen in einem anderen EU-Land, z. B. der Erwerb von Vermögensgegenständen oder Aktien, sind durch die EU-Investitionsschutzvorschriften geschützt. Wenn dabei etwas schief geht und Sie den Eindruck haben, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie verschiedene Rechtsmittel einlegen.
Welche Arten von grenzüberschreitenden Investitionen sind geschützt?
Investitionen in einem anderen EU-Land können unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel:
Zuletzt überprüft: 14/05/2025