Ständiger Wohnsitz für Familienangehörige ohne Unionsbürgerschaft

Kurz bevor sich Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, sollten sie in diesem Land eine Daueraufenthaltskarte beantragen.

Die Daueraufenthaltskarte wird oft kostenlos (oder zum selben Preis wie Personalausweise für Staatsangehörige) ausgestellt. Die Karte sollte 10 Jahre gültig sein und ohne weitere Formalitäten automatisch verlängert werden können.

Bei der Beantragung ihrer Daueraufenthaltskarte müssen Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land seit fünf Jahren vorlegen – z. B. eine fünf Jahre zuvor ausgestellte gültige Aufenthaltskarte.

Bei Problemen mit dem Erhalt einer Daueraufenthaltskarte für Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden.

Warnhinweis

Auch wenn Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern eine Daueraufenthaltskarte besitzen, benötigen sie möglicherweise dennoch ein Visum für Reisen innerhalb der EU. Mehr über Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 05/12/2023
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