Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien
Wer im EWR (In diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) gefährliche Chemikalien in Verkehr bringt, muss die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung beachten. Sie ergänzt die REACH-Verordnung und gewährleistet, dass die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren den Arbeitnehmern und Verbrauchern durch Piktogramme und Standardangaben auf den Etiketten und Sicherheitsdatenblättern zur Kenntnis gebracht werden.
Wenn Sie mit den EU-Rechtsvorschriften im Chemiebereich nicht vertraut sind, können
Sie sich im Leitfaden Chemikaliensicherheit und Ihr Unternehmen einen Überblick verschaffen. Im Vorfeld der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
von Gefahrstoffen sollten Sie gegebenenfalls den mit der REACH-Verordnung und den einschlägigen Rechtsvorschriften zu Bioziden und Pestiziden
en
verbundenen Verfahren Rechnung tragen.
Gefährliche Chemikalien
Bevor Sie chemische Stoffe oder Gemische auf den Markt bringen, müssen Sie:
- sämtliche davon ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ermitteln und sie nach Maßgabe der festgestellten Risiken einstufen;
- gefährliche Chemikalien nach dem in der CLP-Verordnung festgelegten Standardsystem kennzeichnen und verpacken, damit Arbeitskräfte und Verbraucher vor deren Handhabung über ihre Wirkungen informiert sind.
Wenn Sie einen gefährlichen Stoff als solchen oder in einem Gemisch in Verkehr bringen,
dann müssen Sie seine Einstufung und Kennzeichnung zwecks Aufnahme in das von der
Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellte Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden
. Die Meldung ist kostenlos und muss binnen eines Monats ab dem erstmaligen Inverkehrbringen des Stoffes oder Gemisches erfolgen. Wenn Sie Importeur sind, beginnt diese einmonatige Frist am Tag, an dem
ein Stoff (als solcher oder in einem Gemisch) in das Zollgebiet der EU gelangt.
Wie erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung?
Sie müssen zwei Regeln beachten:
- Nehmen Sie die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gemäß dem neuen CLP-System vor und unterrichten Sie Ihre Nutzer über die Einstufung.
- Kennzeichnen und verpacken Sie Gemische chemischer Stoffe nur nach dem neuen CLP-System.
Eindeutiger Rezepturidentifikator
Der eindeutige Rezepturidentifikator („unique formula identifier“, UFI) wurde entwickelt, um Giftnotrufzentralen im Falle von Notrufen bei der schnellen und korrekten Erkennung von Produkten zu helfen. Alle Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen auf dem Etikett mit dem UFI-Code gekennzeichnet sein.
UFI-Leitfaden und Codegenerator en
Einhaltung der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Die CLP-Verordnung gilt für ein breites Spektrum von Unternehmen:
- Hersteller
- Einführer und Wiedereinführer von Stoffen oder Gemischen
- Hersteller bestimmter Artikel
- Formulierer und Großhändler
- Einzelhändler
Ihre Pflichten hängen von Ihrer Rolle in der Versorgungskette ab.
- Bestimmen Sie Ihre Rolle
und die damit einhergehenden Pflichten im Rahmen der Verordnung: Möglicherweise treffen mehrere Rollen auf Sie zu.
- Bringen Sie Ihr Verzeichnis von Stoffen und Gemischen (einschließlich der in Gemischen oder Erzeugnissen enthaltenen Stoffe) auf den neuesten Stand.
- Prüfen Sie, ob einer Ihrer Stoffe unter die harmonisierte Einstufung auf EU-Ebene fällt.
- Machen Sie sich vertraut
mit den auf dem Internetportal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbaren Leitlinien
und IT-Tools.
- Prüfen Sie, wie andere Unternehmen denselben Stoff in die Datenbank des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses
eingetragen haben.
Die EU hat die von den Vereinten Nationen entwickelten neuen weltweiten Regeln (Globally Harmonised System – GHS) in die CLP-Verordnung aufgenommen, um den weltweiten Handel zu erleichtern und die Verbraucher zu unterstützen.
Siehe auch: