Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Wer im EWR gefährliche Chemikalien in Verkehr bringt, muss die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung beachten. Sie ergänzt die REACH-Verordnung und gewährleistet, dass die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren den Arbeitnehmern und Verbrauchern durch Piktogramme und Standardangaben auf den Etiketten und Sicherheitsdatenblättern zur Kenntnis gebracht werden.

Wenn Sie mit den EU-Rechtsvorschriften im Chemiebereich nicht vertraut sind, können Sie sich im Leitfaden Chemikaliensicherheit und Ihr Unternehmen Als externen Link öffnen einen Überblick verschaffen. Im Vorfeld der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen sollten Sie gegebenenfalls den mit der REACH-Verordnung und den einschlägigen Rechtsvorschriften zu Bioziden und Pestiziden Als externen Link öffnen verbundenen Verfahren Rechnung tragen.

Gefährliche Chemikalien

Bevor Sie chemische Stoffe oder Gemische auf den Markt bringen, müssen Sie:

  • sämtliche davon ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ermitteln und sie nach Maßgabe der festgestellten Risiken einstufen;
  • gefährliche Chemikalien nach dem in der CLP-Verordnung festgelegten Standardsystem kennzeichnen und verpacken, damit Arbeitskräfte und Verbraucher vor deren Handhabung über ihre Wirkungen informiert sind.

Wenn Sie einen gefährlichen Stoff als solchen oder in einem Gemisch in Verkehr bringen, dann müssen Sie seine Einstufung und Kennzeichnung zwecks Aufnahme in das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA Als externen Link öffnen ) erstellte Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden Als externen Link öffnen . Die Meldung ist kostenlos und muss binnen eines Monats ab dem erstmaligen Inverkehrbringen des Stoffes oder Gemisches erfolgen. Wenn Sie Importeur sind, beginnt diese einmonatige Frist am Tag, an dem ein Stoff (als solcher oder in einem Gemisch) in das Zollgebiet der EU gelangt.

Wie erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung?

Sie müssen zwei Regeln beachten:

  • Nehmen Sie die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gemäß dem neuen CLP-System vor und unterrichten Sie Ihre Nutzer über die Einstufung.
  • Kennzeichnen und verpacken Sie Gemische chemischer Stoffe nur nach dem neuen CLP-System.

Eindeutiger Rezepturidentifikator

Der eindeutige Rezepturidentifikator („unique formula identifier“, UFI) wurde entwickelt, um Giftnotrufzentralen im Falle von Notrufen bei der schnellen und korrekten Erkennung von Produkten zu helfen. Alle Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen auf dem Etikett mit dem UFI-Code gekennzeichnet sein.

UFI-Leitfaden und Codegenerator en

Einhaltung der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Die CLP-Verordnung gilt für ein breites Spektrum von Unternehmen:

  • Hersteller
  • Einführer und Wiedereinführer von Stoffen oder Gemischen
  • Hersteller bestimmter Artikel
  • Formulierer und Großhändler
  • Einzelhändler

Ihre Pflichten hängen von Ihrer Rolle in der Versorgungskette ab.

Die EU hat die von den Vereinten Nationen entwickelten neuen weltweiten Regeln (Globally Harmonised System – GHS) in die CLP-Verordnung aufgenommen, um den weltweiten Handel zu erleichtern und die Verbraucher zu unterstützen.

Siehe auch:

Siehe auch

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Nationale Chemikalien-Helpdesks

Die nationalen Helpdesks sind Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen zu Ihren Verpflichtungen gemäß der CLP- und der REACH-Verordnung.

Produktinfostelle

Ihre Produktinfostelle informiert Sie über die nationalen Produktvorschriften und hilft Ihnen beim Marktzugang in einem anderen EU-Land.

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 17/11/2023
Seite weiterempfehlen