Schutz der Privatsphäre im Internet

Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die Sie auf Ihrer Website nutzen können. Je nach Zweck des Cookie benötigen Sie die vorherige Zustimmung der Nutzer.

Nicht zustimmungspflichtige Cookies

Unter anderem in den folgenden Fällen ist keine Zustimmung erforderlich:

  • Cookies, die lediglich der Übertragung einer Mitteilung dienen, wie z. B. Cookies, die die Bearbeitung von Webserver-Anfragen über einen Pool von Geräten anstelle eines einzigen Geräts ermöglichen (Lastverteilung).
  • Auch Cookies, die unbedingt erforderlich sind für eine Online-Dienstleistung, die ein Nutzer ausdrücklich angefordert en hat, sind nicht zustimmungspflichtig. Dazu zählen z. B. Nutzer-Input-Cookies (für das Ausfüllen eines Online-Formulars oder die Nutzung eines Warenkorbs beim Online-Shopping auf Ihrer Website) oder Authentifikationscookies (wenn Nutzer sich auf Ihrer Website authentifizieren, um sich einzuloggen und beispielsweise ihr Bankkonto aufzurufen).

Zustimmungspflichtige Cookies

Bestimmte Cookies erfordern die Zustimmung Ihrer Nutzer, bevor Sie sie für die Erfassung der Nutzerdaten verwenden können. Dies bedeutet, dass Cookies nicht beim ersten Öffnen der Seite abgelegt werden dürfen. Sie können die Cookies erst ablegen und die damit gesammelten Informationen nutzen, wenn Sie die Zustimmung des Nutzers eingeholt haben.

Unter anderem in den folgenden Fällen ist eine Zustimmung erforderlich:

  • Tracking-Cookies für Social Plugins (z. B. für zielgruppenorientierte Werbung, Analysen oder Marktforschung)
  • Cookies von Dritten für verhaltensorientierte Werbung.

Verwendungszweck der Cookies

Wenn Sie zustimmungspflichtige Cookies verwenden, müssen Sie den Personen, die auf Ihrer Website surfen, klare und umfassende Informationen über die auf der Website verwendeten Cookies und deren Zweck bereitstellen. Ihre Nutzer sollten die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung je nach Zweck der verschiedenen Cookie-Arten zu erteilen, z. B. gesonderte Einwilligungen für Tracking-Cookies.

Widerruf der Zustimmung

Sie müssen sicherstellen, dass der Widerruf der Einwilligung zu Cookies durch Nutzer genauso leicht ist wie deren Akzeptanz. Falls ein Nutzer seine Zustimmung widerruft, müssen Sie dennoch ein Mindestangebot für solche Nutzer bereitstellen, sodass diese zumindest noch auf einen Teil der Website zugreifen können.

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Zuletzt überprüft: 06/07/2022
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