Entsandte Arbeitnehmende – Zeitarbeit im Ausland

Ihr Arbeitgeber kann Sie vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden. Während dieses Zeitraums haben Sie den rechtlichen Status einer entsandten Arbeitskraft; bis zum Ende der Entsendung gelten für Sie dann grundlegende Arbeitsbedingungen und ‑rechte in gleicher Weise wie für die Arbeitnehmenden in Ihrem Gastland.

Eine Entsendung kann so lange dauern, wie dies für die Durchführung einer bestimmten Aufgabe erforderlich ist. Nach der Entsendung sollten Sie an Ihren Arbeitsplatz in dem EU-Land zurückkehren, aus dem Sie entsandt wurden.

Informationen, die der Arbeitgeber vor der Entsendung zur Verfügung stellen muss

Nach den EU-Vorschriften sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen und den zuständigen Behörden des Gastlandes vor Beginn Ihrer Entsendung bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wenn Ihre Entsendung mehr als vier Wochen am Stück andauert, muss Sie Ihr Arbeitgeber vor Ihrer Abreise schriftlich über Folgendes informieren:

  • Land bzw. Länder, in denen Sie arbeiten werden (Gastland)
  • voraussichtliche Dauer der Arbeit im Ausland
  • Währung Ihrer Vergütung
  • alle mit dem Arbeitsauftrag verbundenen Leistungen (Geld- oder sonstige Leistungen)
  • Informationen zur Rückführung: ob sie vorgesehen ist und, wenn ja, unter welchen Bedingungen
  • Vergütung nach dem geltenden Recht des Gastlandes
  • etwaige besondere Entsendezulagen
  • Modalitäten für die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten
  • Link zur offiziellen Webseite des Gastlandes zur Entsendung von Arbeitnehmenden

Warnhinweis

Es ist Sache der EU-Länder zu entscheiden, wie Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellt. In der Regel erfolgt dies jedoch in Form eines Anhangs zu Ihrem bestehenden Arbeitsvertrag.

Eine Entsendung kann bis zu 12 Monate dauern, oder 18 Monate, wenn eine begründete Mitteilung an das Gastland übermittelt wird. Bei mehr als 12-18 Monaten wird sie jedoch als langfristige Entsendung betrachtet.

Warnhinweis

Wenn die Entsendung länger als 24 Monate dauert, können Sie Ihre Arbeit zwar fortsetzen, aber die zuständigen Sozialversicherungsträger betrachten Sie möglicherweise nicht mehr als entsandte Arbeitskraft und Sie müssen sich wahrscheinlich dem Sozialversicherungssystem im Ausland anschließen, wenn keine Verlängerung gewährt wird.

In den meisten Fällen muss Ihr Arbeitgeber den zuständigen Behörden im Gastland vor (oder spätestens zu Beginn) der Entsendung eine Mitteilung (Entsendemeldung) mit folgenden Angaben übermitteln:

  • Identität des Dienstleistungserbringers
  • Zahl der entsandten Arbeitnehmenden
  • Anschrift des entsendenden Arbeitsplatzes
  • voraussichtliche Dauer der Entsendung, einschließlich Anfangs- und Enddatum
  • Art der während der Entsendung erbrachten Dienstleistung
  • Daten der Person, die gegenüber den Behörden des Gastlandes als Ansprechpartner fungiert

Darüber hinaus sollte Ihr Arbeitgeber die zuständige Stelle des Gastlandes über etwaige Änderungen informieren, z. B. wenn die Entsendung nicht stattfindet oder unterbrochen wird. Weitere Informationen zu den Erklärungspflichten finden Sie auf der Webseite des Gastlandes.

Arbeitsbedingungen

Als entsandte Arbeitskraft haben Sie Anspruch auf die Beschäftigungsbedingungen des Gastlandes, sofern diese günstiger sind als die Ihres Heimatlandes.

  • alle wesentlichen Bestandteile der Vergütung nach Maßgabe der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder allgemein verbindlicher Tarifverträge
  • Überstundenausgleich
  • Zulagen oder die Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten im Aufnahmeland während der Entsendung (wenn Sie während der Entsendung reisen müssen)
  • Höchstarbeitszeiten
  • Mindestruhezeiten
  • bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • jegliche Bedingungen, die für die Einstellung von Arbeitskräften über Leiharbeitsfirmen relevant sind
  • Schutzmaßnahmen für Schwangere und Wöchnerinnen sowie Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren)
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie weitere Regeln zum Schutz vor Diskriminierung
  • Bedingungen für die Unterbringung außerhalb Ihres regulären Arbeitsplatzes, sofern von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt

Warnhinweis

Wenn die Bedingungen in Ihrem Heimatland günstiger sind als die des Gastlandes, muss Ihr Arbeitgeber während der Entsendung die Bedingungen Ihres Heimatlandes aufrechterhalten.

Sozialschutz im Ausland

Als entsandte Arbeitskraft bleiben Sie im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes versichert. Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin versichert sind, muss Ihr Arbeitgeber beim Sozialversicherungsträger in Ihrem Heimatland ein portables Dokument A1 (A1-Formular) PDF beantragen. Ihr Heimatland setzt die zuständigen Behörden des Gastlandes davon in Kenntnis.

  • Sie müssen sich nicht bei den Sozialversicherungsbehörden des Gastlandes anmelden.
  • Sie erwerben in dem Land, in das Sie entsandt wurden, keine zusätzlichen Sozialversicherungsansprüche wie Rentenansprüche oder einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
  • Ihr Arbeitgeber muss beim Sozialversicherungsträger in Ihrem Heimatland ein A1-Formular beantragen.

Warnhinweis

Ihr Arbeitgeber teilt dem Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes in Ihrem A1-Formular das Start- und Enddatum Ihrer Entsendung mit. Die maximal zulässige Dauer gemäß A1-Formular beträgt 24 Monate.

Wenn Ihre Entsendung jedoch länger als 24 Monate dauert, können Sie

  • entweder zum System der sozialen Sicherheit des Landes wechseln, in das Sie entsandt werden – Ihre Arbeit könnte in diesem Fall zwar fortgesetzt werden, doch würden Sie nicht mehr als entsandte Arbeitskraft im Sinne der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten –
  • oder Ihren Arbeitgeber auffordern, die Verlängerung der Gültigkeit des A1-Formulars für die Dauer Ihrer Entsendung zu beantragen, um weiterhin in Ihrem Heimatland versichert zu bleiben. Die Verlängerung wird gewährt, wenn die zuständigen Behörden beider Länder eine einvernehmliche Einigung erzielen und sie in Ihrem Interesse ist.

Mehr zum Sozialversicherungsschutz während einer Entsendung in ein anderes EU-Land

Langfristige Entsendungen

Wird die Standardentsendedauer (12-18 Monate) überschritten, gilt die Entsendung als langfristig. Ab diesem Zeitpunkt werden Ihnen alle grundlegenden Arbeitsbedingungen und -rechte garantiert, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Beendigung von Verträgen und betriebliche Zusatzrenten beziehen.

Die langfristige Entsendung ist zeitlich nicht begrenzt, und alle diesbezüglichen Vorschriften müssen während der Dauer der Entsendung gelten.

Bei einer langfristigen Entsendung in ein anderes EU-Land möchten Sie möglicherweise, dass Ihre Familie mitkommt. Ihre Familienmitglieder können dies aufgrund ihrer Unionsbürgerrechte tun, jedoch nicht als Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen.

Einkommensteuer

Sie gelten in der Regel als steueransässig und zahlen Einkommensteuer in Ihrem Gastland, wenn Sie dort länger als sechs Monate arbeiten. Sie können jedoch weiterhin in Ihrem Heimatland besteuert werden, wenn

  • Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Ihrem Heimatland behalten,
  • Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen zu diesem Land stärker sind.

Welches Land Ihr Einkommen während einer Entsendung besteuern kann, ist nicht durch das EU-Recht geregelt. Dies ist möglicherweise in nationalen Gesetzen oder in Steuerabkommen zwischen einzelnen EU-Ländern festgelegt. Wenden Sie sich bei Fragen zu den für Sie geltenden Vorschriften stets an die Steuerbehörden sowohl Ihres Herkunfts- als auch Ihres Gastlandes.

Warnhinweis

Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen zur Doppelbesteuerung, um zu vermeiden, dass Ihr Einkommen doppelt besteuert wird.

Beispiel

Pere ist als Krankenpfleger in einem Krankenhaus in Spanien beschäftigt und wird für elf Monate vorübergehend nach Schweden entsandt. Er behält seinen ständigen Wohnsitz in seinem Heimatland.

Vor seiner Abreise beantragt der Arbeitgeber von Pere bei der zuständigen spanischen Behörde ein A1-Formular, um nachzuweisen, dass er während der Entsendung weiterhin der spanischen Sozialversicherung angeschlossen ist. Die spanischen Behörden informieren anschließend die schwedischen Behörden über die Entsendung.

Während Pere in Schweden arbeitet, bleibt er in Spanien sozialversichert und hat Anspruch auf Sozialleistungen. Gleichzeitig müssen für ihn die in Schweden geltenden Arbeitsbedingungen gelten, beispielsweise die Vorschriften zu Entlohnung, Arbeitszeit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sofern diese günstiger sind.

Normalerweise müsste Pere Einkommensteuer in Schweden zahlen, da er sich länger als sechs Monate dort aufhält. Möglicherweise muss er jedoch weiterhin Einkommensteuer in Spanien zahlen, da er dort seinen ständigen Wohnsitz behält. Da diese Vorschriften länderspezifisch sind, sollte Pere sich bei den schwedischen und spanischen Steuerbehörden erkundigen, um zu erfahren, wo er Einkommensteuer zahlen muss, und um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Webseiten der EU-Länder zum Thema Entsendung

Informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Gastlandes über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmende sowie die Kontaktinformationen der örtlichen Behörden.

Webseiten der EU-Länder zum Thema Entsendung

Nationale Verbindungsstellen

Jedes Land verfügt über eine zuständige Behörde, die Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden beantworten kann. Die Kontaktdaten dieser nationalen Verbindungsstellen finden Sie unter Kontakt zu nationalen Verwaltungen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im EU-Kurzleitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmenden.

Siehe auch den EU-Leitfaden zur Entsendung.

Fragen und Antworten

Siehe auch

Erfahren Sie mehr über die neuen Vorschriften über die soziale Sicherheit, die ab 2028 gelten werden.

EU-Recht

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Österreich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Favoritenstraße 7

AT-1040 Wien

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Belgien

FPS Employment, Labour and Social Dialogue, Belgian liaison office, Directorate-general labour law and legal studies

SPF Emploi, Travail et Concertation sociale, Bureau de liaison belge, Direction Générale Droit du travail et études juridiques

FOD Werkgelegenheid, Arbeid en Sociaal Overleg, Belgisch verbindingsbureau, Algemene directie arbeidsrecht en juridische studiën

Rue Ernest Blerot 1

BE-1070 Bruxelles/Brussel

Employment Belgium Als externen Link öffnen enfrnl

Bulgarien

Министерство на труда и социалната политика - ИА Главна инспекция по труда

Ministry of Labour and Social Policy - General Labour Inspectorate EA

3 Kniaz Aleksandar Dondukov blvd.

BG-1000 Sofia

Website Als externen Link öffnen en

Kroatien

Ministarstvo rada, mirovinskoga sustava, obitelji i socijalne politike

Ministry of Labour, Pension System, Family and Social Policy

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

Website Als externen Link öffnen hr

Zypern

Υπουργείο Εργασίας , Πρόνοιας και Κοινωνικών Ασφαλίσεων - Τμήμα Εργασίας

Ministry of Labour, Welfare and Social Insurance - Department of Labour

9 Klimentos Str

CY-1480 Nicosia

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Tschechien

Ministerstvo práce a sociálních věcí

Ministry of Labour and Social Affairs

Na Poříčním právu 1

CZ-128 01 Praha 2

  • Posting and social security Als externen Link öffnen en
  • Posting a foreigner to the Czech republic Als externen Link öffnen en
Dänemark

Danish Working Environment Authority

Landskronagade 33

2100 København Ø

  • Posting regulations Als externen Link öffnen en
  • Social security cover Als externen Link öffnen en
Estland

Tööinspektsioon; Ms Liis Naaber-Kalm

Labour Inspectorate

Mäealuse 2/2

EE-12618 Tallinn

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Finnland

Tyosuojelu

Arbetarskyddsförvaltningen

Occupational Safety and Health Administration

Occupational Safety and Health Administration Als externen Link öffnen en

Frankreich

Bureau de liaison nationale - Direction générale du travail - Ministère du Travail

National Liaison Office - Directorate General for Labour - Ministry for Labour

39-45, quai André Citroën

FR-75902 Paris Cedex 15

Posting of employees - Ministry for Labour Als externen Link öffnen en

Deutschland

Generalzolldirektion Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Josef-Lammerting-Allee 24-34

DE-50933 Köln

Central Customs Authority Als externen Link öffnen en

Griechenland

Ministry of Labour and Social Affairs, Directorate-General of Employment Relationships, Occupational Health and Safety and Labour Market Integration

Directorate of Individual Contractual Labour Arrangements, Section of Individual Labour Contract (D. Pantazidou, A. Revela)

29 Stadiou Str.

10559 Athens

Greece

ypergasias.gov.gr Als externen Link öffnen el

Ministry of Labour and Social Affairs, Directorate-General of Employment Relationships, Occupational Health and Safety and Labour Market Integration

Directorate of Health and Safety at Work, Section of Working Conditions and Strategic Planning (V. Papanastasiou, A. Mandalou)

29 Stadiou Str.

10559 Athens

Greece

ypergasias.gov.gr Als externen Link öffnen el

Labour Inspectorate, Independent Authority

Central Division, Directorate of Planning and Coordination of Labour Relations Inspection (A. Mpouzios, D. Souliotis)

10 Agisilaou Str.

10437 Athens

Greece

sepe.gov.gr Als externen Link öffnen el

Ungarn

Nemzetgazdasági Minisztérium - Munkafelügyelet Foglalkoztatás-felügyelet

Ministry for National Economy - Hungarian Labour Inspectorate

P.O. Box 17.

HU 1358 Budapest

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Island

Velferðarráðuneytið

Ministry of Social Affairs

Skogarhlid 6

IS-150 Reykjavik

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Irland

Workplace Relations

O'Brien Road

Carlow

Ireland

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Italien

Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali; Direzione Generale dei rapporti di lavoro e delle relazioni industriali

Ministry of Labour and Social Policy

Via Fornovo, 8

IT-00192 Roma

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Lettland

Valsts darba inspekcija

State Labour Inspectorate

Kr. Valdemara Street 38

LV-1010 Rīga

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Liechtenstein

Amt für Volkswirtschaft - Abteilung Wirtschaft

Haus der Wirtschaft

Poststrasse 1

LI-9494 Schaan

Litauen

Valstybinė darbo inspekcija

State Labour Inspectorate

Algirdo Str. 19

LT-03607 Vilnius

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Luxemburg

Inspection du travail et des mines

Labour and Mines Inspectorate

3, rue des Primeurs

L-2361 Strassen

Website Als externen Link öffnen fr

Malta

Department for Industrial and Employment Relations

121, Melita Street

VLT 1121 Valletta

Website Als externen Link öffnen en

+356 23 97 51 99

Helpline

  • 1575 for Employees
  • 1576 for Employers
Niederlande

Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid - Inspectie SZ

Ministry of Social Affairs and Employment - Labour Inspectorate

Parnassusplein 5, NL-2511 VX Den Haag

P.O Box 90801, NL-2509 LV Den Haag

Norwegen

Arbeidstilsynet

Labour Inspection Authority

Postboks 4720 Torgard

NO-7468 Trondheim

www.arbeidstilsynet.no Als externen Link öffnen enen

Polen

Państwowa Inspekcja Pracy - Główny Inspektorat Pracy

National Labour Inspectorate - Chief Labour Inspectorate

ul. Barska 28/30

PL-02 315 Warszawa

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Portugal

Autoridade para as Condições do Trabalho (ACT)

Authority for Working Conditions

Praca de Alvalade n. 1

1749-043 LISBON

  • Website Als externen Link öffnen pt
  • e-forms Als externen Link öffnen pt
Rumänien

Inspecția Muncii

Labour Inspectorate

Strada Matei Voievod, nr. 14

RO-030167, Sector 2

București

Slowakei

Národný inšpektorát práce

National Labour Inspectorate

Masarykova 10

SK-040 01 Kosice

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Slowenien

Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti

Ministry of Labour, Family, Social Affairs and Equal Opportunities

Štukljeva cesta 44

SI-1000 Ljubljana

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Spanien

Dirección General de Trabajo

General Directorate of Labour

Pío Baroja, 6

ES-28009 Madrid

  • Desplazamiento - Datos de contacto Als externen Link öffnen es
  • Desplazamiento Als externen Link öffnen es
Schweden

Arbetsmiljöverket

Swedish Work Environment Authority

Box 9082

SE-171 09 Solna

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Zuletzt überprüft: 29/09/2026
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