Adoption
Die Vorschriften und Verfahren für eine Adoption im eigenen Land oder im EU-Ausland werden nicht durch EU-Recht geregelt. Dennoch ist die Adoption eines Kindes in allen EU-Ländern im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze möglich. Jedes EU-Land wendet seine eigenen Vorschriften und Verfahren für Adoptionen an, wobei es sich um nationale oder internationale Adoptionen (Adoption eines Kindes aus einem anderen EU-Land oder aus einem Drittland) oder um eine Stiefkindadoption handeln kann. Bei einer Stiefkindadoption adoptiert der Stiefelternteil das Kind des Partners bzw. Ehepartners (mit dem keine biologische Verwandtschaft besteht), sodass das Kind zwei rechtliche Elternteile hat.
Alle EU-Länder achten bestimmte Grundsätze, die in einschlägigen internationalen Übereinkommen festgeschrieben sind:
- Die biologischen Eltern des Kindes müssen – sofern sie am Leben sind – der Adoption aus freiem Willen zustimmen.
- Die Entscheidung für die Adoption muss zum Wohl des Kindes getroffen werden.
- Die Adoption muss von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde genehmigt werden.
In allen EU-Ländern kann das Kind den Namen und die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern annehmen und hat die gleichen Erbrechte wie ein leibliches Kind. Adoptiveltern haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihrem adoptierten Kind wie gegenüber einem leiblichen Kind.
Weitere Informationen zur Adoption finden Sie auf der Website des betreffenden EU-Landes.