Adoption

Für Adoptionen bestehen keine einheitlichen EU-Vorschriften. Jedes EU-Land hat dazu eigene Regeln.

Die nationalen Behörden geben weitere Auskünfte über für Adoptionen geltenden Voraussetzungen und Verfahren.

Alle EU-Länder achten jedoch bestimmte Grundsätze, die in einschlägigen internationalen Übereinkommen festgeschrieben sind:

  • Die biologischen Eltern des Kindes müssen – sofern sie am Leben sind – der Adoption aus freiem Willen zustimmen.
  • Die Entscheidung für die Adoption muss zum Wohl des Kindes getroffen werden.
  • Die Adoption muss von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde genehmigt werden.

In den meisten EU-Ländern kann das Kind den Namen und die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern annehmen und hat in der Regel die gleichen Erbrechte wie ein leibliches Kind.

Adoptiveltern haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Kind wie andere Eltern.

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Zuletzt überprüft: 07/06/2024
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