Zugang zu Online-Inhalten im Ausland

Wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, können Sie auf dieselbe Weise auf Ihre bezahlten Online-Dienste und deren Inhalte zugreifen wie in Ihrem Heimatland. Ein Beispiel: Sie bezahlen für ein Abonnement eines Anbieters von Online-Fernsehen. Wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, können Sie dieselben Filme und TV-Serien anschauen und herunterladen wie zuhause.

Dieselben Regeln gelten für alle Ihre bezahlen Abonnements für Online-Inhalte, also E-Books, Spiele, Musik und Sportveranstaltungen.

Sollten Sie noch einen Vertrag mit einem Anbieter eines Online-Inhaltedienstes haben, der Ihren Zugang in anderen EU-Ländern einschränkt oder für den Sie mehr bezahlen müssen, wenn Sie im Ausland sind, so gelten diese Einschränkungen nicht mehr.

Zugang zu kostenlosen Online-Inhalten im Ausland

Die EU-Rechtsvorschriften decken auch kostenlose Online-Inhalte ab, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, jedoch auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, es hängt von Ihrem Anbieter ab, ob Sie im Ausland kostenlos auf die Online-Inhalte zugreifen können.

Überprüfung Ihres EU-Wohnsitzlandes

Ihr Dienstleistungsanbieter darf anhand bis zu zwei der nachstehenden Unterlagen zu Ihrer Person Ihr EU-Wohnsitzland überprüfen:

  • Personalausweis oder ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel
  • für Ihre Bezahlung erforderlichen Daten, z. B. Ihre Konto- oder Kredit-oder Debitkartennummer
  • Adresse, an der Sie eine Set-Top-Box, einen Decoder oder ein ähnliches Gerät installiert haben
  • Zahlung einer Lizenzgebühr für Dienste wie öffentlicher Rundfunk in Ihrem EU-Wohnsitzland
  • Internet- oder Telefonvertrag oder eine andere Art Vertrag in Ihrem EU-Wohnsitzland
  • Eintragung in örtlichen Wählerlisten
  • Zahlung von Gemeindesteuern
  • Rechnung eines öffentlichen Versorgungsunternehmens

Gegebenenfalls kann Ihr Anbieter auch eine der folgenden Unterlagen oder Daten heranziehen, um Ihr EU-Wohnsitzland zu überprüfen, jedoch nur in Verbindung mit einer der oben genannten Unterlagen:

  • Ihre Rechnungs- oder Postanschrift
  • eine Selbsterklärung, mit der Sie Ihre Adresse in Ihrem EU-Wohnsitzland bestätigen
  • Ihre IP-Adresse (um zu überprüfen, von welchem Gerät Sie auf Ihre Online-Inhalte zugreifen)

Fallbeispiel

Sie können Ihre bezahlten Online-Inhalte bei Reisen in Europa abrufen.

Sarah studierte in Belgien und bezahlte 10 Euro pro Monat für ein Abonnement einer Musik-Streaming-Plattform, um auf ihrem Tablet Musik hören zu können. Als sie im Rahmen eines Erasmus-Praktikums für drei Monate nach Spanien ging, blockierte ihr Anbieter den Zugang und begründete dies damit, dass sie nicht mehr in Belgien wohne.

Sarah beschwerte sich bei dem Anbieter, und dieser überprüfte ihr Wohnsitzland. Der Anbieter stellte fest, dass Sarah immer noch ihren Wohnsitz in Belgien hatte und dass ihr Aufenthalt in Spanien begrenzt war. So gab er ihr erneut vollständigen Zugang zu der Musik-Streaming-Plattform.

Zugang zu denselben Inhalten – wo auch immer Sie sich aufhalten

Ihr Anbieter von Online-Inhalten darf von Ihnen keine zusätzlichen Gebühren für den Zugang zu Inhalten verlangen, für die Sie bereits in einem anderen EU-Land ein Abonnement abgeschlossen haben. Sie sollten zu denselben Bedingungen Zugang erhalten wie in Ihrem Heimatland – d. h. Zugang zu denselben Inhalten über dieselbe Bandbreite und Anzahl von Geräten, für dieselbe Anzahl von Nutzern und mit denselben Funktionen.

Außerdem darf Ihr Anbieter nicht die Qualität der Inhalte reduzieren, wenn Sie im Ausland darauf zugreifen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Qualität Ihrer Online-Inhalte auch von dem Netz abhängt, über das Sie auf diese Inhalte zugreifen, z. B. W-Lan oder 3G/4G-Netz.

Ihr Zugriff auf Online-Inhalte über ein 3G/4G-Netz während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land wird auf die Datennutzung Ihres Mobiltelefonkontos angerechnet. Mehr zu EU-Roamingvorschriften

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 08/06/2022
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