Vorschriften über Leihmutterschaft
Leihmutterschaft ist eine Vereinbarung, bei der sich eine Frau (Leihmutter) bereit erklärt, ein Kind für eine andere Person oder ein Paar (Wunschelternteil(e)) auszutragen und zur Welt zu bringen. Nach der Geburt übergibt die Leihmutter das Kind dem/den Wunschelternteil(en). Diese(r) erhält/erhalten die rechtliche Elternschaft für das Kind.
Leihmutterschaft ist nicht im EU-Recht geregelt, daher legt jedes EU-Land seine eigene Politik und Praxis in diesem Bereich fest. In einigen EU-Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt und reguliert, in anderen verboten und in wieder anderen nicht konkret geregelt. Die Vorschriften über Leihmutterschaft in einem EU-Land legen in der Regel fest, welche Arten von Leihmutterschaftsvereinbarungen zulässig sind, unter welchen Bedingungen Leihmutterschaft gestattet ist, welche Rechtsansprüche die Wunscheltern haben und welcher rechtliche Status ihnen zukommt.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU-Länder werden derzeit geändert. Weitere Informationen zur Leihmutterschaft in den EU-Ländern (sofern verfügbar).