Wie gehen Sie vor, wenn Sie vorübergehend Dienste im Ausland erbringen möchten?

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und dort Ihren reglementierten Beruf vorübergehend ausüben möchten, müssen Sie vorab eine schriftliche Erklärung abgeben. Sie müssen die Erklärung schriftlich abgeben, bevor Sie zum ersten Mal Dienste erbringen. Nach Abgabe ist die Erklärung ein Jahr lang gültig.

Vorzulegende Nachweise

Wenn eine Erklärung erforderlich ist, können Sie diese direkt bei der für Ihre Berufsgruppe zuständigen Behörde des Gastlands einreichen (welche Behörde dies ist, können Sie bei der nationalen Kontaktstelle bg im Gastland erfragen).

Ihre Erklärung sollte Folgendes beinhalten:

  • Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen und Ihre Kontaktdaten;
  • Ihre Staatsangehörigkeit;
  • Bezeichnung des Berufs in dem Land, in dem Sie üblicherweise tätig sind;
  • Bezeichnung des Berufs in dem Gastland, in dem Sie ihn ausüben wollen;
  • Angaben zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer (bei Ihrem Arbeitgeber zu erfragen);
  • Verweis auf in diesem Land früher abgegebene Erklärungen.

Wenn Sie zum ersten Mal eine Erklärung abgeben oder wenn sich Ihre Situation geändert hat, sollten Sie außerdem folgende Unterlagen beifügen:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • Nachweis, dass Sie rechtmäßig in einem EU-Land niedergelassen sind und hinsichtlich des reglementierten Berufs keinem – auch nicht einem zeitweiligen – Berufsverbot unterliegen;
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikationen (möglicherweise müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung vorlegen);
  • Nachweis, dass Sie niemals wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden sind, wenn Sie im Bereich Sicherheit tätig sind.

Die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen können sich je nach Ihrem Beruf und dem EU-Land, in dem Sie ihn ausüben möchten, unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei der für Ihren Beruf zuständigen Behörde des Gastlands, welche Art von Nachweisen Sie vorlegen müssen.

Wie geht es nach Abgabe Ihrer Erklärung weiter?

In den meisten Fällen können Sie Ihre Erklärung jederzeit vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit im Gastland abgeben (und zwar auch dann, wenn Sie gar nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen werden). Sobald Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, dürfen Sie Ihren Beruf sofort im Gastland ausüben.

Warnhinweis

Wenn Sie jedoch einen reglementierten Beruf im Bereich der Gesundheit oder Sicherheit ausüben wollen und keine automatische Anerkennung bg in Frage kommt, müssen Sie möglicherweise warten, bis das Gastland Ihre Qualifikationen geprüft hat, bevor Sie Ihren Beruf erstmals dort ausüben. In diesem Fall müssen Sie die förmliche Genehmigung abwarten, ehe Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen können.

Es kann von Ihnen verlangt werden, Ihre Erklärung jedes Jahr zu erneuern, wenn Sie weiterhin vorübergehend Dienste in Ihrem Gastland anbieten möchten.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 14/02/2024
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