Vorübergehende Erbringung von Diensten im Ausland
Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und dort Ihre reglementierten Dienste vorübergehend erbringen möchten, müssen Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung abgeben. Nach Abgabe ist die Erklärung ein Jahr lang gültig.
Erforderliche Unterlagen
Wenn eine Erklärung erforderlich ist, können Sie diese direkt bei der für Ihre Berufsgruppe zuständigen Behörde des Gastlands einreichen (welche Behörde dies ist, können Sie bei der nationalen Kontaktstelle im Gastland erfragen).
Ihre Erklärung sollte Folgendes beinhalten:
- Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen und Ihre Kontaktdaten
- Ihre Staatsangehörigkeit
- Bezeichnung des Berufs in dem Land, in dem Sie üblicherweise tätig sind
- Bezeichnung des Berufs in dem Gastland, in dem Sie ihn ausüben wollen
- Angaben zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung: Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer (bei Ihrem Arbeitgeber zu erfragen)
- Verweis auf in diesem Land früher abgegebene Erklärungen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Erklärung abgeben oder wenn sich Ihre Situation geändert hat, sollten Sie außerdem folgende Unterlagen beifügen:
- Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit
- Nachweis, dass Sie rechtmäßig in einem EU-Land niedergelassen sind und dass Ihnen die Ausübung Ihres reglementierten Berufs nicht – auch nicht vorübergehend – untersagt ist
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikationen (möglicherweise müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung vorlegen)
- Wenn Sie im Bereich Sicherheit tätig sind: Nachweis, dass Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt worden sind
Die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen können sich je nach Ihrem Beruf und dem EU-Land, in dem Sie ihn ausüben möchten, unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei der für Ihre Berufsgruppe zuständigen Behörde des Gastlands, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen (Unterstützung bekommen Sie bei der nationalen Kontaktstelle).
Wie geht es nach Abgabe Ihrer Erklärung weiter?
In den meisten Fällen können Sie Ihre Erklärung jederzeit vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit im Gastland abgeben (selbst wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen werden). Sobald Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, dürfen Sie Ihren Beruf ab sofort im Gastland ausüben.
Warnhinweis
Handelt es sich jedoch um einen Gesundheits- oder Sicherheitsberuf und kommen Sie nicht in den Genuss der automatischen Anerkennung, so überprüfen die zuständigen Behörden im Aufnahmeland gegebenenfalls Ihre Qualifikationen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen. In diesem Fall müssen Sie zuerst die förmliche Genehmigung abwarten.
Möglicherweise müssen Sie Ihre Erklärung jedes Jahr erneuern, wenn Sie weiterhin vorübergehend Dienste in Ihrem Gastland anbieten möchten.