Abgelaufene oder abhanden gekommene Pässe

Laut den EU-Vorschriften müssen alle Reisenden (einschließlich Säuglinge) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen können.

Doch für den Fall, dass Sie

  • Ihren Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, oder
  • feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist,

gelten in allen EU-Ländern besondere Regeln.

Es ist jedoch Sache jedes EU-Landes zu entscheiden, ob bzw. wann es EU-Bürgern gestattet, ohne gültiges Reisedokument ein- oder auszureisen.

Erfahren Sie, welche Regeln bei der Ein- oder Ausreise zu beachten sind.

Da das EU-Recht keine Bestimmung über Reisen ohne gültiges Reisedokument enthält, sind die Bedingungen und Verfahren von Land zu Land ganz unterschiedlich. Außerdem können sie sich von heute auf morgen ändern. Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und

  • sich in der EU befinden, sollten Sie sich zunächst an die Botschaft oder ein Konsulat Ihres Landes wenden.
  • sich in einem Land außerhalb der EU befinden, in dem Ihr Land weder eine Botschaft noch ein Konsulat hat, haben Sie das Recht auf konsularischen Schutz jedes anderen EU-Landes.

Hinweis: Selbst wenn einige Länder Sie ohne ein gültiges Reisedokument ein- oder ausreisen lassen, müssen Sie ein solches eventuell doch in einem der Länder vorzeigen, die Sie durchqueren.

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Zuletzt überprüft: 12/01/2024
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