Beschäftigungsformen

Neben Vollzeitverträgen können Sie Ihrem Personal andere Arten von Arbeitsverträgen anbieten. Achten Sie bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen auf die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Zu den atypischen oder sonstigen Beschäftigungsverhältnissen gehören u. a.:

Wenn Sie junge Arbeitnehmer*innen einstellen, müssen Sie die spezifischen Vorschriften für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren beachten. Es gibt auch spezifische EU-Vorschriften, die für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten gelten.

Möglicherweise schreiben einige EU-Länder ein höheres Schutzniveau vor. Informieren Sie sich beim Arbeitsamt in Ihrem Land über Ihre Pflichten als Arbeitgeber.

Zuletzt überprüft: 14/03/2025
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