Führerscheinverlängerung in einem anderen EU-Land

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Führerschein abläuft, müssen Sie ihn dort verlängern lassen, sofern Sie dort Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Unabhängig davon, ob Ihr alter Führerschein das alte oder das neue Format aufweist, erhalten Sie bei der Verlängerung das neue Standardformat (Plastikkarte in Kreditkartengröße mit Foto). Möglicherweise hat Ihr neuer Führerschein eine andere Gültigkeitsdauer als der alte und unterliegt in Ihrem neuen Wohnsitzland Einschränkungen oder besonderen Bedingungen.

Wurde Ihre Fahrerlaubnis in dem EU-Land, in dem sie erteilt wurde, ausgesetzt, eingeschränkt, entzogen oder aufgehoben, können Sie Ihren Führerschein nicht verlängern.

Warnhinweis

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und einen Antrag auf Verlängerung oder Umtausch Ihres Führerscheins stellen, erhalten Sie möglicherweise während der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörden ein vorläufiges/provisorisches Dokument. Bitte beachten Sie, dass einige EU-Länder diese vorläufigen oder provisorischen Dokumente nicht anerkennen. Vor allem für Berufskraftfahrer, die im Ausland arbeiten, könnte das problematisch sein. Erkundigen Sie sich über die in dem betreffenden EU-Land geltenden Vorschriften.

Warnhinweis

Wenn Ihr Führerschein verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie vor Ort einen neuen beantragen. Hier erfahren Sie, was bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins im Ausland zu tun ist.

Länderspezifische Informationen

Übersicht der Formalitäten für die Erneuerung der Fahrerlaubnis oder den Ersatz eines verlorenen Führerscheins in Ihrem Wohnsitzland:

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EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 03/04/2025
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