Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Was ist die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten?

Das Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht als unsortierter Abfall entsorgt werden sollte, sondern zur Wiederverwendung und Verwertung an getrennte Sammelstellen verbracht werden muss. Alle in der EU in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit dieser Kennzeichnung versehen sein.

Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Ist die Kennzeichnung verbindlich?

Bis auf wenige Ausnahmen müssen die meisten Elektro- und Elektronikgeräte, die in der EU verkauft werden, mit einer besonderen Kennzeichnung versehen sein. Die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist für Produkte folgender Kategorien verpflichtend:

  • Wärmeüberträger, etwa in Kühlschränken und Klimaanlagen
  • Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirmoberfläche von mehr als 100 cm²
  • Lampen
  • Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm): Waschmaschinen, Kopiergeräte, Solar-Dachanlagen usw.
  • Kleingeräte ( keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm): Staubsauger, Rauchmelder, Uhren usw.
  • kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)

Eine detaillierte Liste der Geräte, die in die einzelnen Produktkategorien fallen, ist im Anhang der EU-Richtlinie enthalten .

Wie ist die Kennzeichnung anzubringen?

Auf Elektro- und Elektronikgeräten ist Folgendes anzubringen:

  • das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
  • Ihre Kennzeichnungsmarke (z. B. Markenname oder Handelsmarke)

Ist Ihr Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden, können Sie entweder

  • unter dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern einen Balken hinzufügen oder
  • das Datum angeben, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde.

Diese Informationen müssen auf dem Produkt selbst aufgedruckt und sollten dauerhaft, gut sichtbar und lesbar sein. Die Kennzeichnung darf nur dann auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder die Garantiebroschüre statt auf das Produkt selbst aufgedruckt werden, wenn das Produkt zu klein ist oder seine Funktion durch die Kennzeichnung beeinträchtigt wird.

Welche Kosten sind mit der Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbunden?

Die Registrierung im nationalen Register und diesbezügliche Meldungen sind kostenlos. Aus den Pflichten bezüglich Altgeräten ergeben sich allerdings finanzielle Verpflichtungen, die sich von einem EU-Land zum anderen unterscheiden können.

Abfallentsorgungspflichten

Neben der Registrierung und Anbringung der Kennzeichnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind außerdem Pflichten in Bezug auf das Ende der Lebensdauer Ihrer Produkte einzuhalten.

Weitere Informationen zu dem Registrierungsverfahren und Ihren Pflichten bezüglich der Abfallentsorgung im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte.

Siehe auch

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 15/03/2024
Seite weiterempfehlen