Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags

In den meisten EU-Ländern ist es möglich, den Geschlechtseintrag zu ändern. Die Verfahren und Kriterien für die Anerkennung Ihrer Geschlechtsidentität sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich.

Einige EU-Länder lassen Sie selbst bestimmen. Dies wird auch als „Selbstidentifikation“ bezeichnet. In diesem Fall genügt eine einfache Erklärung, um Ihre Geschlechtskennung in amtlichen Dokumenten (z. B. Geburtsurkunde, Reisepass, Personalausweis) zu ändern. In einigen Ländern können Sie das sogar online erledigen.

Sobald das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeschlossen ist, gilt Ihre gewählte Geschlechtsidentität für alle Zwecke.

In diesem Bereich ändert sich die Gesetzeslage ständig. Erkundigen Sie sich auf den Internetseiten der einzelnen EU-Länder, um auf den neuesten Stand zu kommen.

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Zuletzt überprüft: 27/05/2024
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