Rechte von Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder eine Behinderung haben, haben Sie wie alle anderen das Recht, per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff zu reisen. Beim Kauf Ihres Tickets muss der Verkäufer Sie über Ihre Reise sowie über die speziellen Ausstattungen, die Ihnen im Flugzeug, Zug, Bus oder am Schiff zur Verfügung stehen, in einem für Sie zugänglichen Format informieren.
Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe vor bzw. während Ihrer Reise. Die Beförderung darf Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden, außer bei Bedenken in puncto Sicherheit, Bauart des Beförderungsmittels oder Infrastruktur.
Was trifft auf Sie zu?
Ich reise mit dem Flugzeug
Hilfeleistung
Bei Flugreisen haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfe. Sie erhalten Unterstützung:
- mit Ihrem Gepäck,
- beim Ein- und Aussteigen,
- während des Fluges sowie am Flughafen vor und nach Ihrer Reise,
- wenn Sie mit einem Begleithund reisen.
Wenn Sie auf Ihrer Reise begleitet werden, dann sollten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft Sie und Ihre Begleitperson bestmöglich unterstützen. Im Idealfall sollte Ihre Begleitperson im Flugzeug neben Ihnen einen Platz zugewiesen bekommen.
Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor dem Abflug Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen, und ob Sie in Begleitung reisen. Geben Sie auch Auskunft darüber, wenn Sie mit einem Begleithund reisen. Diese Stellen beraten Sie auch bezüglich Ihres Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfen und gegebenenfalls deren Batterien.
Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Ihnen beim Essen oder bei der Einnahme von Medikamenten während des Fluges zu helfen. Wenn Sie – etwa während eines längeren Fluges – derartige Hilfe benötigen, kann die Fluggesellschaft verlangen, dass Sie sich von einer anderen Person begleiten lassen.
Warnhinweis
Die Beförderung kann Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden, es sei denn, das Flugzeug ist zu klein, oder es bestehen Sicherheitsbedenken oder Sicherheitsbestimmungen, aufgrund derer die Fluggesellschaft Sie nicht befördern darf.
Sie benötigen zusätzliche Hilfe?
Wenn Sie bei der Flugreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, oder Ihre Mobilitätshilfe verloren gegangen oder beschädigt worden ist, sollten Sie dies den Flughafenbehörden oder der betreffenden Fluggesellschaft melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Weitere EU-Fluggastrechte
Nutzen Sie unser interaktives Tool zu Fluggastrechten in der EU und informieren Sie sich über Ihre Rechte – und darüber, wie Sie diese Rechte bei Nichtbeförderung sowie bei Flugausfällen oder -verspätungen geltend machen können.
Ich reise mit dem Zug
Hilfeleistung
Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen, während der Fahrt sowie am Bahnhof vor und nach der Reise. Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor der Abreise dem Eisenbahnunternehmen, Reisebüro oder Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen.
Warnhinweis
Die Beförderung kann Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden, es sei denn, es bestehen Sicherheitsbedenken oder Sicherheitsbestimmungen, aufgrund derer das Eisenbahnunternehmen Sie nicht befördern darf.
Sie benötigen zusätzliche Hilfe?
Wenn Sie bei der Zugreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies der Bahnhofsverwaltung oder dem betreffenden Eisenbahnunternehmen melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Weitere EU-Fahrgastrechte von Bahnreisenden
Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Fahrgastrechten von Bahnreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Zugreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte notfalls geltend machen können.
Ich reise mit dem Bus
Hilfeleistung
Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe, wenn Sie eine Busreise mit einer Gesamtstrecke von 250 km oder mehr planen. Sie haben Anspruch auf Hilfe am Busbahnhof en sowie beim Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus muss das Busunternehmen eine Person Ihrer Wahl kostenlos mitreisen lassen, wenn dadurch Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden, die Sie andernfalls an der Reise hindern würden.
Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 36 Stunden vor der Abreise dem Busunternehmen, Reisebüro oder Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Der Reiseveranstalter oder der Busbahnhofbetreiber können verlangen, dass Sie sich vor der geplanten Abfahrt – aber nicht mehr als eine Stunde vorher – an einem bestimmten Ort einfinden.
Warnhinweis
Man darf Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität nicht daran hindern, einen Fahrschein zu kaufen, eine Buchung vorzunehmen oder einzusteigen – es sei denn, gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen verlangen es, oder aufgrund der Infrastruktur kann keine sichere Beförderung gewährleistet werden.
Sie benötigen zusätzliche Hilfe?
Wenn Sie bei der Busreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies der Busbahnhofsverwaltung oder dem betreffenden Busunternehmen melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Weitere EU-Fahrgastrechte von Busreisenden
Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Fahrgastrechten von Busreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Busreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte gegebenenfalls geltend machen können.
Ich reise mit dem Schiff
Hilfeleistung
Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen, während der Fahrt und im Hafen. Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt der Reederei, dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Selbst wenn Sie dies nicht getan haben, müssen die Reederei und der Terminalbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen zu helfen.
Wenn Sie in Bezug auf Unterkunft, Sitzplatz oder Hilfeleistung besondere Vorkehrungen benötigen oder medizinische Hilfsmittel mitführen müssen, müssen Sie das dem Reisebüro bei der Buchung mitteilen.
Die Reederei kann verlangen, dass Sie sich aus Gründen der Sicherheit, der Beschaffenheit des Schiffes oder der Hafeninfrastruktur von einer weiteren Person begleiten lassen. Die Begleitperson darf kostenlos mitreisen.
Sie benötigen zusätzliche Hilfe?
Wenn Sie bei der Schiffsreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies den Hafenbehörden oder der Reederei melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde des Landes en wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Weitere EU-Passagierrechte von Schiffsreisenden
Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Passagierrechten von Schiffsreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Schiffsreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte gegebenenfalls geltend machen können.