Wettbewerbsregeln in der EU

In der EU gibt es strenge Vorschriften zum Schutz des freien Wettbewerbs. Nach diesen Vorschriften sind bestimmte Praktiken verboten.

Wenn Sie gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren Sie Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % Ihres weltweiten Jahresumsatzes. In einigen EU-Ländern drohen den Geschäftsführern von Unternehmen, die Wettbewerbsverstöße begehen, schwere Strafen – sogar Haft.

Die Wettbewerbsregeln der EU gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, und die Gerichte in Ihrem Land werden deren Anwendung sicherstellen. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Organisationen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (Handels-, Branchenverbände usw.).

Im Internetportal der GD Wettbewerb finden Sie Beispiele für EU-Wettbewerbssachen.

Illegale Kontakte und Vereinbarungen

Solche Vereinbarungen werden als Kartelle bezeichnet. Sie sind verboten, weil sie den Wettbewerb beschränken. Sie können unterschiedliche Formen annehmen und müssen nicht unbedingt von den beteiligten Unternehmen offiziell gebilligt sein. Die verbreitetsten Praktiken sind:

  • Preisabsprachen
  • Aufteilung von Märkten
  • Absprachen über Kundenzuteilung
  • Absprachen über Produktionsbegrenzungen
  • Vertriebsvereinbarungen zwischen Herstellern und Wiederverkäufern, bei denen beispielsweise der Verbraucherpreis vom Hersteller vorgegeben wird.

Alle Arten von Vereinbarung und Informationsaustausch zwischen Ihnen und Ihren Wettbewerbern, die strategische Ungewissheiten auf dem Markt (etwa in Bezug auf Produktionskosten, Umsatz, Kapazität, Vermarktungspläne, usw.) für Sie verringern, können als wettbewerbswidrig angesehen werden.

Warnhinweis

Selbst die einseitige Offenlegung dieser Art strategischer Informationen per Post und Telefon oder in Zusammenkünften könnte als Verstoß gegen dieses Verbot betrachtet werden.

So gehen Sie auf Nummer sicher:

  • keine Absprachen über Preise oder sonstige Handelsbedingungen
  • keine Begrenzung der Produktion
  • keine Aufteilung der Märkte
  • kein Austausch strategischer Informationen über Ihr Unternehmen

Bestimmte Vereinbarungen sind zulässig – wenn sie im Interesse der Verbraucher und der Gesamtwirtschaft zu rechtfertigen sind. Ein Beispiel hierfür sind Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung sowie Technologietransfer. Für diese Fälle gelten Gruppenfreistellungsverordnungen en .

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Hat Ihr Unternehmen einen hohen Marktanteil, so nimmt es eine beherrschende Stellung ein und muss insbesondere Folgendes vermeiden:

  • unangemessen hohe Preise (Kundenausbeutung)
  • unrealistisch niedrige Preise (Marktverdrängung von Wettbewerbern)
  • Diskriminierung bestimmter Kunden
  • Auferlegung bestimmter Handelsbedingungen gegenüber Handelspartnern

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 29/07/2022
Seite weiterempfehlen