CE-Kennzeichnung

Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Mit dieser Kennzeichnung gibt der Hersteller an, dass sein Produkt die Anforderungen der EU-Produktvorschriften erfüllt. Damit kann das Produkt unabhängig vom Herstellungsort innerhalb der EU frei befördert und vermarktet werden.

CE-Kennzeichnung

Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?

Die CE-Kennzeichnung ist nurfür Produkte erforderlich, die unter harmonisierte EU-Vorschriften fallen, die dies ausdrücklich vorschreiben. Wenn für Ihr Produkt keine solchen EU-Anforderungen bestehen, darf die CE-Kennzeichnung nicht verwendet werden.

Hier finden Sie eine nicht vollständige Liste von Produkten, die unter die EU-Vorschriften zur CE-Kennzeichnung fallen:

  • Spielzeug, Drohnen, Elektro- und Elektronikgeräte, pyrotechnische Erzeugnisse, Sportboote und Wassermotorräder
  • Bestimmte Druckgeräte, Gasgeräte, Batterien und Maschinen
  • Waagen und Messgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Medizingeräte einschließlich Diagnostika

Detailliertere Informationen finden Sie auf dieser vollständigen Liste der EU-Rechtsvorschriften zu Produktkategorien, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen en.

Warnhinweis

Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die unter bestimmte EU-Vorschriften fallen, mit denen die Produktanforderungen in der EU harmonisiert werden.

Produkte, für die keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, unterliegen Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit, die ihre Sicherheit für die Verbraucher*innen gewährleisten.

Für manche Produkte gelten möglicherweise mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. In diesen Fällen müssen Sie vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung sicherstellen, dass alle einschlägigen Anforderungen vollständig erfüllt sind.

Wer ist für die CE-Kennzeichnung zuständig?

Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass sein Produkt alle geltenden EU-Anforderungen erfüllt und mit der CE-Kennzeichnung versehen ist.

Sie gelten als Hersteller, wenn Sie ein Produkt selbst herstellen oder herstellen lassen und es unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke verkaufen. Als Hersteller sind Sie für die Konformität des gesamten Produkts verantwortlich, einschließlich aller von Dritten bezogenen Komponenten oder Systeme.

Erfahren Sie mehr über die Pflichten der Hersteller nach den EU-Produktvorschriften. Auch andere Akteure als der Hersteller können bestimmte Verpflichtungen haben, z. B. Importeure und Bevollmächtigte.

Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung?

Es gibt keine zentrale EU-Stelle, die Ihnen die Genehmigung oder ein Zertifikat zur Verwendung der CE-Kennzeichnung erteilt bzw. ausstellt. Bevor Sie die CE-Kennzeichnung auf Ihren Produkten anbringen können, müssen Sie jedoch

Sobald Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung trägt, können Sie es auf dem EU-Markt anbieten, und die zuständige nationale Behörde kann Konformitätsprüfungen durchführen. Sie müssen der zuständigen Behörde auf Anfrage alle Informationen und unterstützenden technischen Unterlagen zur Konformität des Produkts vorlegen.

Ist eine unabhängige Prüfung notwendig?

Sie müssen sich informieren, ob Ihr Produkt von einer notifizierten Stelle zu prüfen ist. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Organisation, die von einem EU-Land ermächtigt wurde, die Konformität von Produkten zu bewerten, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie werden für die Konformitätsbewertung durch Dritte herangezogen – in der Regel bei Produkten mit höherem Risiko wie Medizinprodukten, Bauprodukten oder Maschinen.

Um herauszufinden, ob Sie eine solche benötigen, prüfen Sie das Konformitätsbewertungsverfahren in den geltenden EU-Rechtsvorschriften en:

  • Wenn eine Selbstbewertung gemäß den Vorschriften möglich ist, können Sie Ihr Produkt selbst – ohne eine Konformitätsbewertungsstelle – bewerten.
  • Wenn eine Prüfung durch Dritte gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie jedoch eine notifizierte Stelle hinzuziehen.

Bei Bedarf können Sie in der NANDO en-Datenbank nach notifizierten Stellen suchen:

  • Suchen Sie nach Produktkategorien oder Rechtsvorschriften.
  • Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewählte notifizierte Stelle das für Ihr Produkt nach EU-Recht erforderliche spezifische Konformitätsbewertungsverfahren durchführen darf.

Wird eine notifizierte Stelle hinzugezogen, so muss deren vierstellige Kennnummerneben der CE-Kennzeichnung angegeben werden.

Warnhinweis

Vorsicht bei freiwilligen Bescheinigungen

Einige Organisationen bieten „freiwillige Bescheinigungen“ an, die für die CE-Kennzeichnung nicht gültig sind. Diese sind rechtlich nicht anerkannt und können

  • ohne Produktprüfung ausgestellt werden,
  • in Bereichen verwendet werden, die über die rechtliche Zuständigkeit der Stelle hinausgehen,
  • Kund*innen und Aufsichtsbehörden täuschen.

Sie dürfen die CE-Kennzeichnung erst nach erfolgreicher Konformitätsbewertung gemäß den EU-Rechtsvorschriften und nur dann anbringen, wenn dies erforderlich ist.

Welche Kosten fallen an?

Sie müssen die Kosten für die Konformitätsbewertung tragen, aber für die Anbringung der CE-Kennzeichnung fallen keine Gebühren an. Die Kosten hängen von der Komplexität des Produkts und dem anzuwendenden Bewertungsverfahren ab.

Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?

Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und unzerstörbar sein. Sie müssen außerdem die Anforderungen hinsichtlich Gestaltung und Platzierung erfüllen.

Die CE-Kennzeichnung muss folgende Gestaltungsanforderungen erfüllen:

  • Sie muss aus den Buchstaben „CE“ bestehen,
  • die beide dieselbe Höhe haben müssen,
  • und zwar mindestens 5 mm (sofern in den entsprechenden Produktvorschriften nicht anders angegeben).
  • Bei einer Größenänderung müssen die Proportionen der Buchstaben beibehalten werden.
  • Die Darstellung der Kennzeichnung darf variieren (z. B. hinsichtlich Farbe und Schrift), solange sie klar erkennbar bleibt.

Die CE-Kennzeichnung muss folgende Anforderungen hinsichtlich ihrer Platzierung erfüllen:

  • Sie sollte vorzugsweise direkt auf dem Produkt angebracht werden.
  • Ist dies nicht möglich, kann sie auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht werden.
  • Fällt das Produkt unter mehrere EU-Vorschriften, müssen die Dokumente die Einhaltung aller Vorschriften bestätigen.

Laden Sie hier die offizielle Bilddatei zur CE-Kennzeichnung herunter en.

Unterliegt die CE-Kennzeichnung eine Gültigkeitsbeschränkung?

Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf die Konformität des Produkts mit den geltenden EU-Vorschriften zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens auf dem EU-Markt. Durch Anbringen der CE-Kennzeichnung erklären Sie, dass Ihr Produkt zu diesem Zeitpunkt den einschlägigen EU-Produktvorschriften entsprach. Die EU-Konformitätserklärung und die dazugehörige technische Dokumentation müssen jedoch

  • auf dem aktuellen Stand gehalten werden,
  • für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden.

Bei Änderungen, beispielsweise hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften, am Produkt selbst oder der Kontaktdaten des Herstellers oder Bevollmächtigten, muss die Konformitätserklärung überprüft und entsprechend aktualisiert werden. Auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde muss der Hersteller die Konformitätserklärung und alle zugehörigen Unterlagen vorlegen können.

Warnhinweis

Die CE-Kennzeichnung ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens den EU-Anforderungen entsprach. Verändert eine andere Person (z. B. Verbraucher*innen oder Dritte) das Produkt nach dem Verkauf, gilt die CE-Konformität möglicherweise nicht mehr, und der Hersteller ist unter Umständen nicht mehr für das veränderte Produkt verantwortlich.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 20/11/2025
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