Flughafen- und Flugsicherheit

Einsatz von Ganzkörperscannern auf EU-Flughäfen

Auf allen Flughäfen in der EU können die Fluggäste mit Ganzkörperscannern durchleuchtet werden. Dies kann entweder eine Standardkontrolle sein oder ein zusätzliches Verfahren, um die Ursache eines Alarms aufzuklären.

Jedes EU-Land beschließt selbst, ob es diese Scanner verwenden will. Hat es sich aber dafür entschieden, muss es sich an die EU-Vorschriften en halten. Wenn Sie aufgefordert werden, sich mit einem solchen Scanner durchleuchten zu lassen, sollten Sie insbesondere wissen, dass

  • Ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, eine Durchleuchtung mit einem Ganzkörperscannern abzulehnen. In diesem Fall werden Sie auf andere Weise durchsucht, darunter auf jeden Fall durch Abtasten;
  • Sie vollständige Informationen über die verwendete Technologie erhalten müssen, bevor Sie durchleuchtet werden;
  • Sie verlangen können, dass das Bild Ihres Körpers je nachdem nur von einer Frau oder nur von einem Mann geprüft wird;
  • der/die Überprüfer/-in sich anderswo befindet und Sie nicht selbst sehen kann;
  • das Bild unscharf gemacht wird, so dass Sie nicht identifiziert werden können und das Bild weder vervielfältigt noch gespeichert oder ausgedruckt werden kann;
  • nur Scanner verwendet werden, die nicht mit ionisierender Strahlung arbeiten.

In der EU verbotene Luftfahrtunternehmen

Alle Fluggesellschaften mit Flügen, deren Start- oder Zielpunkt in der EU liegt, müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Einigen Fluggesellschaften, deren Arbeitsweise nicht den europäischen Sicherheitsnormen entspricht, kann der Betrieb entweder

  • im gesamten europäischen Luftraum untersagt oder
  • nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.

Wenn Sie Bedenken bezüglich der Sicherheit eines Flugzeugs haben, können Sie in unserer Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist bg cs da el en es et fi fr hr hu it lt lv mt nl pl pt ro sk sl sv , nachsehen.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 05/10/2023
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