Fragen und Antworten - Flughafen- und Flugsicherheit

JA – solange es nicht mehr als 100 ml sind. Größere Mengen sind nur im aufgegebenen Gepäck zugelassen. Beachten Sie, dass Cremes und Gels als Flüssigkeiten gelten.

Sie dürfen eine begrenzte Menge von Babynahrung mitbringen, sofern sie nicht vor dem Öffnen gekühlt werden muss, es sich um ein direkt an den Endverbraucher verkauftes verpacktes Markenerzeugnis handelt und die Packung nicht geöffnet ist, es sei denn, sie ist gerade in Gebrauch.

Die Antwort auf beide Fragen ist „ja". Unerlässliche Arzneimittel sind in Mengen von mehr als 100 ml zugelassen, aber nur zur Verwendung während der Reise, und Sie müssen eventuell ihre Echtheit nachweisen.

Ja, Babynahrung und Milch sind in Mengen von mehr als 100 ml zugelassen, aber nur zur Verwendung während der Reise, und Sie müssen eventuell ihre Echtheit nachweisen. Die Flasche sollten Sie in einen eigenen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel packen und bei der Fluggastkontrolle getrennt vorzeigen.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 13/06/2024
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