Zuletzt überprüft: 07/04/2022

Grenzüberschreitende Erbschaftsplanung

Sie können das Recht des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit zu dem für Sie geltenden Erbrecht bestimmen.

Ihre Erbschaft – juristisch auch als „Nachlass" bezeichnet – wird voraussichtlich von einer Behörde des EU-Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben, verwaltet – in der Regel ein Gericht oder ein Notar. Diese Behörde wird in den meisten Fällen das nationale Erbrecht anwenden.

Nach dem EU-Recht können Sie jedoch das Recht des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit zu dem für Sie geltenden Erbrecht bestimmen – auch wenn dieses kein EU-Land ist.

Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie das Recht eines der betreffenden Länder als das maßgebliche Recht wählen.

Sie sollten Ihre Wahl in einem Testament oder einer gesonderten Erklärung ausdrücklich und eindeutig festhalten. Um gültig zu sein, muss Ihr Schriftstück

Ablehnung Ihrer Rechtswahl durch Behörden

Reichweite des anwendbaren Erbrechts

Das in Ihrem Fall anwendbare nationale Erbrecht regelt unabhängig davon, ob es sich um das Recht des EU-Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben, oder das Recht Ihres Heimatlandes handelt, die Rechtsnachfolge in Bezug auf all Ihre beweglichen Güter (Fahrzeug, Bankkonto usw.) und unbeweglichen Vermögenswerte (Immobilien), wo immer sich diese befinden.

Dieses nationale Recht regelt u. a.:

Die EU-Erbrechtsvorschriften legen nicht fest, welche Behörde betraut wird und welches Recht für bestimmte Aspekte Ihres Nachlasses gilt, darunter

Fallbeispiel

Brian ist ein irischer Rentner, der nach Eintritt in den Ruhestand nach Frankreich gezogen ist, wo er ein Haus besitzt. Dort lebt er seit mehr als 8 Jahren – die letzten 5 Jahre zusammen mit seiner Partnerin Anne.

Da Brian in Frankreich gelebt hat, kann es für seine Erben vorteilhaft sein, einen Notar in Frankreich mit der Abwicklung der Erbschaft zu betrauen, und im Prinzip regelt das französische Recht Brians Erbsache – also wer erbberechtigt ist, welcher Pflichtteil für Brians Kinder zu reservieren ist und welche Ansprüche Anne hat, mit der er nicht verheiratet war.

Das irische Recht gibt Brian mehr Freiheit bei der Entscheidung darüber, wer sein Vermögen erben soll. Deshalb gibt er in seinem Testament an, dass für seine Erbschaft das irische Recht gelten soll, und bestimmt Anne zur Alleinerbin seines Anwesens in Frankreich.

Mehr zum nationalen Erbrecht

Informationen über Verfahren, Begünstigte und ihre Anteile, gültige Testamente und viele weitere Themen für jedes EU-Land:

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Abwicklung grenzüberschreitender Erbsachen

Hier erfahren Sie, wie Ihre Familie und andere Ihnen nahestehende Personen Ihre Erbschaft bei Beteiligung von mehr als einem EU-Land abwickeln können.

EU-Recht

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