Besatzungsmitglieder von Seeschiffen oder in Binnengewässern verkehrenden Schiffen

Seeleute

Arbeits- und Ruhezeiten

Wenn Sie Personal an Bord eines Hochseeschiffs beschäftigen, beträgt dessen Standardarbeitszeit 8 Stunden pro Tag und Ihre Beschäftigten haben Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche sowie zusätzliche Ruhetage an öffentlichen Feiertagen.

Je nach nationalen Vorschriften müssen Sie garantieren, dass die Besatzungsmitglieder die Höchstarbeitszeit oder die Mindestruhezeit einhalten:

  • Die Höchstarbeitszeit darf 14 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und 72 Stunden in einem Zeitraum von 7 Tagen nicht überschreiten.
  • Die Mindestruhezeit darf nicht weniger als 10 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und 77 Stunden in einem Zeitraum von 7 Tagen betragen.

Sie können die Ruhezeiten in höchstens zwei Teile aufteilen. Bei Aufteilung der Ruhezeit muss eine der beiden Ruhezeiten mindestens 6 Stunden betragen und der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Ruhezeiten darf 14 Stunden nicht überschreiten.

Der Kapitän eines Schiffes hat das Recht, von einem Besatzungsmitglied zu verlangen, zusätzliche Stunden zu arbeiten, wenn dies z. B. für die unmittelbare Sicherheit des Schiffes, von Personen an Bord oder der Ladung oder zur Unterstützung von anderen Schiffen oder Personen in Seenot für notwendig erachtet wird.

Bezahlter Jahresurlaub

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten mindestens 2,5 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Monat und für unvollständige Monate entsprechend anteilig erhalten. Diese Mindestzeiten an Jahresurlaub dürfen nicht ausbezahlt werden, außer wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Aufzeichnungen

Als Arbeitgeber müssen Sie Aufzeichnungen über täglich geleistete Arbeitsstunden und von Ihren Besatzungsmitgliedern eingelegte Ruhezeiten führen. Sie sollten jedem Beschäftigten eine Kopie seiner Aufzeichnungen zur Verfügung stellen, die vom Kapitän des Schiffes und vom Arbeitnehmer abgezeichnet wurden.

Untersuchungen des Gesundheitszustands

Damit Ihr Personal die Arbeit an Bord eines Schiffes aufnehmen kann, müssen Ihre Besatzungsmitglieder ein gültiges Gesundheitszeugnis besitzen, in dem bescheinigt wird, dass sie aus medizinischer Sicht für die Ausführung Ihrer Aufgaben geeignet sind.

Sofern nicht ein kürzerer Zeitraum vorgeschrieben wird, sind die ärztlichen Atteste Ihres Personals maximal zwei Jahre gültig. Sind Ihre Besatzungsmitglieder jünger als 18 Jahre, beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bescheinigung für die Farberkennung höchstens 6 Jahre lang gültig sein kann.

In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde einem Besatzungsmitglied gestatten, ohne gültiges Gesundheitszeugnis (oder nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer) bis zum nächsten Anlaufhafen zu arbeiten, sofern das Besatzungsmitglied ein ärztliches Attest eines qualifizierten Arztes erhalten kann. Das ist unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • die Gültigkeitsdauer dieser Genehmigung beträgt höchstens 3 Monate.
  • Ihr Besatzungsmitglied hat ein vor Kurzem abgelaufenes ärztliches Attest.

Wenn Sie Besatzungsmitglieder eingestellt haben, um an Bord von Schiffen zu arbeiten, die normalerweise für internationale Fahrten eingesetzt werden, muss sichergestellt sein, dass das ärztliche Attest zumindest auf Englisch abgefasst ist.

Ihre Besatzungsmitglieder müssen sich regelmäßigen Untersuchungen des Gesundheitszustands unterziehen. Wenn ein Wachoffizier aufgrund von Nachtarbeit gesundheitliche Probleme hat, müssen Sie sie ihn bzw. sie nach Möglichkeit in die Tagarbeit versetzen.

Altersbeschränkungen

Sie dürfen keine Mitarbeiter unter 16 Jahren für die Arbeit auf einem Schiff beschäftigen.

Wenn Sie Personen unter 18 Jahren einstellen, dürfen diese nicht während der Nacht arbeiten. Als Nacht gilt ein in den nationalen Vorschriften festgelegter Zeitraum von mindestens 9 zusammenhängenden Stunden, der die Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr umfasst, also beispielsweise von 22 bis 7 Uhr oder von 20 bis 5 Uhr. Beschäftigte im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur dann nachts arbeiten, wenn sie an einer Schulung teilnehmen und wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Sie dürfen keine Besatzungsmitglieder unter 18 Jahren beschäftigen, wenn ihre Beschäftigung, ihr Einsatz oder ihre Arbeit ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte. Welche Art von Tätigkeit verboten ist, können Sie den Vorgaben der nationalen Vorschriften oder der zuständigen Behörden entnehmen.

Arbeitnehmer im Bereich Binnenschifffahrt

Arbeitszeit, bezahlter Jahresurlaub und Nachtschichten

Ihr Personal (Besatzungsmitglieder oder Bordpersonal) darf 8 Stunden pro Tag arbeiten. Eine Überschreitung ist zulässig, wenn Ihre Beschäftigten innerhalb von 12 Monaten durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Während eines Zeitraums von 12 Monaten dürfen Ihre Beschäftigten maximal 2304 Stunden arbeiten. Wenn Sie sie weniger als 12 Monate beschäftigen, müssen Sie die maximal zulässige Arbeitszeit anteilig berechnen.

Ihre Beschäftigten dürfen nicht mehr als 14 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und 84 Stunden in einem Zeitraum von 7 Tagen arbeiten. Wenn über einen Zeitraum von 4 Monaten nach dem Arbeitsplan mehr Arbeitstage als Ruhetage vorgesehen sind, müssen Ihre Arbeitnehmer die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 72 Stunden einhalten.

Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Beschäftigen mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub bzw. bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Jahr einen entsprechenden Anteil erhalten. Diese Mindestzeiten an Jahresurlaub dürfen nicht ausbezahlt werden, außer wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Angesichts von Nachtschichten mit einer Dauer von 7 Stunden darf Ihr Personal maximal 42 Stunden pro Woche nachts – zwischen 23 Uhr und 6 Uhr – arbeiten.

Ruhezeiten

Ihre Beschäftigten dürfen nicht mehr als 31 Tage am Stück arbeiten.

Wenn Ihre Arbeitnehmer laut Arbeitsplan weniger Arbeitstage als Ruhetage haben, müssen Sie sicherstellen, dass sie so viele aufeinanderfolgende Ruhetage bekommen, wie sie an aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet haben. Wenn Ihre Beschäftigten beispielsweise 10 Tage am Stück arbeiten, müssen Sie ihnen 10 aufeinanderfolgende Ruhetage gewähren. Bei Einhaltung folgender Bedingungen können Sie Ihrem Personal weniger Ruhetage am Stück unmittelbar nach Ablauf der aufeinanderfolgenden Arbeitstage geben:

  • Sie halten die Höchstzahl von 31 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ein
  • Sie halten die in der Tabelle angegebenen Minima für aufeinanderfolgende Ruhetage ein
  • die verlängerte oder getauschte Periode von Arbeitstagen wird innerhalb des Bezugszeitraums ausgeglichen

Wenn Ihre Beschäftigten nach dem neuen Arbeitsplan mehr Arbeits- als Ruhetage haben, sollten Sie sich an die Vorgaben dieser Tabelle über die Mindestzahl aufeinanderfolgender Ruhetage halten:

Aufeinanderfolgende Arbeitstage Ruhetage
1 bis 10 0,2 Ruhetage pro aufeinanderfolgendem Arbeitstag
11 bis 20 0,3 Ruhetage pro aufeinanderfolgendem Arbeitstag
21 bis 31 0,4 Ruhetage pro aufeinanderfolgendem Arbeitstag

Wie angegeben, sollten Sie die verdienten Ruhetagsanteile addieren und sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten diese erhalten. Ruhetage können nur als volle Tage genommen werden. Wenn Ihre Beschäftigten beispielsweise 12 Tage am Stück arbeiten, haben sie Anrecht auf 3,6 Ruhetage. Sie können 3 volle Ruhetage einlegen und 0,6 Tage an ihre nächste Ruhezeit anhängen.

Ihr Personal muss mindestens folgende Ruhezeiten einlegen:

  • 10 Stunden in jedem 24-Stunden-Zeitraum, davon mindestens 6 Stunden ununterbrochen
  • 84 Stunden in jedem Zeitraum von 7 Tagen

Saisonarbeit

Wenn Sie Arbeitnehmer an Bord eines Fahrgastschiffes für eine Saison (höchstens 9 aufeinanderfolgende Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) beschäftigen, müssen Sie folgende Arbeitszeitbeschränkungen einhalten:

  • 12 Stunden in jedem Zeitraum von 24 Stunden
  • 72 Stunden in jedem Zeitraum von 7 Tagen

Sie müssen Ihren Mitarbeitern 0,2 Ruhetage pro Arbeitstag gewähren. Während jedes Zeitraums von 31 Tagen muss Ihr Personal mindestens 2 Tage aussetzen.

Aufzeichnungen

Als Arbeitgeber müssen Sie Aufzeichnungen über die täglichen Arbeits- und Ruhezeiten der einzelnen Arbeitskräfte führen.

Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name des Schiffs
  • Name des Mitarbeiters
  • Name des verantwortlichen Schiffsführers
  • Datum
  • Arbeits- oder Ruhetag
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeits- oder Ruhezeiten

Diese Aufzeichnungen müssen mindestens bis zum Ende des Bezugszeitraums an Bord verbleiben und regelmäßig mit den Mitarbeitern überprüft werden. Außerdem müssen Sie Ihren Beschäftigten ein Exemplar der abgezeichneten Aufzeichnungen überlassen. Die Aufzeichnungen selbst sind mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.

Untersuchungen des Gesundheitszustands

Sie müssen Ihren Beschäftigten eine (der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende) kostenlose jährliche Untersuchung ihres Gesundheitszustands gewähren. Wenn ein Nachtarbeiter aufgrund von Nachtarbeit gesundheitliche Probleme hat, müssen Sie sie ihn bzw. sie nach Möglichkeit in die Tagarbeit versetzen.

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Zuletzt überprüft: 28/08/2023
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