Hochschulgebühren und finanzielle Unterstützung

Studiengebühren und Beihilfen

Studiengebühren en weichen in Europa erheblich voneinander ab - in einigen Ländern ist der Hochschulzugang kostenlos, in anderen ziemlich teuer. Auch die finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien, Beihilfen und Darlehen hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.

Allgemein gilt für Sie als EU-Bürger/-in, der/die an einer Hochschule in einem anderen EU-Land studiert:

  • Von Ihnen dürfen keine höheren Studiengebühren verlangt werden.
  • Sie haben Anspruch auf dieselben Beihilfen zur Deckung der Studiengebühren wie Staatsangehörige des jeweiligen Landes.

Warnhinweis

Diese Gleichbehandlung gilt nicht notwendigerweise für Unterhaltsbeihilfen und -darlehen. Einige Länder gewähren ausländischen Studenten aber auf eigene Veranlassung dennoch Unterhaltsbeihilfen.

Ausländische Studenten, die bereits Einwohner sind

Auch wenn Sie kein Bürger des Landes sind, in dem Sie studieren möchten, haben Sie unter denselben Bedingungen wie Bürger dieses Landes Anspruch auf eine Unterhaltsbeihilfe, wenn Sie bereits mindestens fünf Jahre im betreffenden Land gelebt haben.

Finanzielle Unterstützung nach Ländern

Überblick über die wichtigsten Beihilfen und Stipendien in EU-Ländern en (und darüber hinaus).

Informationen über Beihilfen für ein Auslandsstudium können Sie auch beim Bildungsministerium Ihres Heimatlandes erhalten.

Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium entscheiden, können Sie möglicherweise dennoch eine Unterhaltsbeihilfe von Ihrem Heimatland beziehen. Dies hängt von den Behörden Ihres Landes ab. Häufig werden solche Beihilfen aber nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt.

Fallbeispiel

Zu welchen Bedingungen vergibt Ihr Land Studienbeihilfen?

Der Däne Johs wollte an seinen vierjährigen Studienaufenthalt in den USA noch einen zweijährigen Master-Studiengang in den Niederlanden anschließen. Zu diesem Zeitpunkt stellte die dänische Regierung dänischen Studenten Unterhaltsbeihilfen für eine Dauer von maximal sechs Jahren zur Verfügung. Es galt jedoch eine Obergrenze von vier Jahren für die Dauer des Erhalts dieses Stipendiums, wenn es sich um ein Auslandsstudium handelte. Johs kannte diese Bedingung nicht, und nachdem ihm das Stipendium bereits für den vierjährigen Aufenthalt in den USA gewährt worden war, hatte er für den anschließenden Aufenthalt in den Niederlanden keinen weiteren Anspruch auf Förderung.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 12/01/2024
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