Unternehmensführung
Nach EU-Recht müssen Unternehmen die zivilrechtlichen Haftungspflichten der Mitglieder der Leitungsorgane berücksichtigen.
Anforderungen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis
Ab dem 30. Juni 2026 müssen große börsennotierte EU-Unternehmen sicherstellen, dass
mindestens 40 % ihrer nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sind
(oder der Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand zusammen mindestens 33 % beträgt).
Hat Ihr Unternehmen mindestens 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von über 50 Mio.
EUR oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR? Dann sollten Sie sich über die
EU-Vorschriften für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen informieren.
Zivilrechtliche Haftung der Unternehmensleitung
Vorstände in der EU können persönlich für ihr Unternehmen haftbar gemacht werden. Zwar hat jedes EU-Land sein eigenes Gesellschaftsrecht, doch gibt es auch EU-weite Mindeststandards, an die sich Unternehmen halten müssen.