Unternehmensführung
Unter „Unternehmensführung“ versteht man die Vorschriften und Zuständigkeiten, die festlegen, wie ein Unternehmen geleitet und geführt wird. Je nach Größe, Struktur oder Tätigkeiten Ihres Unternehmens müssen Sie hier möglicherweise bestimmte EU-Vorschriften einhalten.
Um mehr Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sind große börsennotierte Unternehmen nach den EU-Vorschriften verpflichtet, in ihren Vorständen für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu sorgen.
Vorstände in der EU können persönlich für ihr Unternehmen haftbar gemacht werden. Zwar hat jedes EU-Land sein eigenes Gesellschaftsrecht, doch gibt es auch EU-weite Mindeststandards, an die sich Unternehmen halten müssen.
Im Falle einer größeren Störung der Lieferkette kann die EU Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (IMERA) ergreifen. Darin ist festgelegt, wie die Behörden sich mit den Unternehmen abstimmen und in Krisenzeiten Informationen bereitstellen, um die Aufrechterhaltung der Lieferketten zu gewährleisten.