Unternehmensführung

Nach EU-Recht müssen Unternehmen die zivilrechtlichen Haftungspflichten der Mitglieder der Leitungsorgane berücksichtigen.

Anforderungen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis

Ab dem 30. Juni 2026 müssen große börsennotierte EU-Unternehmen sicherstellen, dass mindestens 40 % ihrer nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sind (oder der Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand zusammen mindestens 33 % beträgt).
Hat Ihr Unternehmen mindestens 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR? Dann sollten Sie sich über die EU-Vorschriften für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen informieren.

Zivilrechtliche Haftung der Unternehmensleitung

Vorstände in der EU können persönlich für ihr Unternehmen haftbar gemacht werden. Zwar hat jedes EU-Land sein eigenes Gesellschaftsrecht, doch gibt es auch EU-weite Mindeststandards, an die sich Unternehmen halten müssen.

Zuletzt überprüft: 15/09/2025
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