Verschreibungen im Ausland: Arzneimittelkosten und Rückerstattung

Wenn Sie im Ausland Arzneimittel auf Rezept kaufen, müssen Sie möglicherweise die Kosten dafür im Voraus bezahlen – auch dann, wenn das in Ihrem Land nicht erforderlich ist. Wenn Sie wieder zu Hause sind, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Rückerstattung beantragen, sofern das betreffende Arzneimittel durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt ist.

Ob Sie für das verschreibungspflichtige Arzneimittel im Ausland bezahlen müssen, hängt von Ihrem Versicherungsschutz und von den Rechtsvorschriften des von Ihnen besuchten EU-Landes ab.

Die EKVK in einer Apotheke verwenden

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht Ihnen, notwendige medizinische Behandlungen zu denselben Bedingungen zu erhalten wie die in dem von Ihnen besuchten Land versicherten Personen. Wenn Sie über eine Verschreibung aus dem Land verfügen, in dem Sie sich befinden, legen Sie diese bitte zusammen mit der EKVK in der Apotheke vor.

Das bedeutet, dass Sie in der Apotheke dieselben Preise bezahlen, wie jemand, der in diesem Land versichert ist. In einigen Ländern kann es vorkommen, dass Sie nichts bezahlen müssen, in anderen jedoch müssen Sie einen Teil oder die gesamten Kosten des Arzneimittels bezahlen.

Wenn Sie keine EKVK haben oder eine grenzüberschreitende Verschreibung einlösen

Sie werden in der Apotheke sehr wahrscheinlich die vollen Kosten für ein verschriebenes Arzneimittel zahlen müssen, wenn

  • Sie keine EKVK besitzen oder vergessen haben, Ihre EKVK mit ins Ausland zu nehmen, oder
  • Sie eine Verschreibung aus einem anderen EU-Land (grenzüberschreitende Verschreibung) haben.

Achten Sie darauf, von der Apotheke einen Kassenbon zu erhalten. Je nach Versicherungsschutz können Sie bei Ihrer eigenen Krankenversicherung eine Rückerstattung beantragen, sobald Sie nach Hause zurückkehren.

Fallbeispiel

Sie müssen eventuell für Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel bezahlen

Federica hat von ihrem Arzt in Italien ein Rezept für ein Allergiearzneimittel erhalten, das sie eventuell während ihres Sommerurlaubs in Frankreich benötigen könnte. In Italien wird dieses Medikament kostenlos ausgegeben.

Während ihres Frankreichurlaubs legt Federica ihre italienische Verschreibung in einer Apotheke vor, um ihr Allergiearzneimittel zu erhalten. Sie ist überrascht, als der Apotheker 25 Euro für ihr Arzneimittel berechnet.

Federica sollte bei ihrer Rückkehr nach Italien einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Fragen und Antworten

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 31/10/2022
Seite weiterempfehlen