Paketdienste

Als Erbringer grenzüberschreitender und inländischer Paketzustelldienste (bis 31,5 kg) müssen Sie der zuständigen Behörde in dem EU-Land, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, folgende Informationen übermitteln:

  • Name und Anschrift Ihres Unternehmens, Rechtsstellung und Rechtsform, Handelsregisternummer, MwSt.-Identifikationsnummer, Kontaktdaten eines Ansprechpartners. (Änderungen sind der zuständigen Behörde innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen);
  • Produktbezeichnung und nach Möglichkeit eine detaillierte Beschreibung der von ihnen angebotenen Paketzustelldienste;
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Paketzustelldienste, einschließlich detaillierter Angaben zu Beschwerdeverfahren und potenziellen Haftungsbeschränkungen.

In der Liste unten finden Sie die für Sie zuständige Behörde.

Regelmäßige Aktualisierung von Informationen

Sie müssen Ihrer zuständigen Behörde jährlich zum 30. Juni folgende Informationen (je nach nationalen Anforderungen weitere Informationen) über das Standardformular (unten auf dieser Seite) oder auf anderem Wege (je nach Anforderung Ihrer Behörde) übermitteln:

  • Jahresumsatz (mit Paketzustelldiensten) im vorausgegangenen Kalenderjahr
  • Anzahl Ihrer im vorausgegangenen Kalenderjahr im Paketzustelldienst beschäftigten Mitarbeiter/innen
  • Anzahl der im vorausgegangenen Kalenderjahr zugestellten Pakete
  • Namen Ihrer Unterauftragnehmer und Merkmale der von ihnen erbrachten Paketdienste
  • sofern verfügbar, eine öffentlich zugängliche, am 1. Januar jedes Kalenderjahres für Paketzustelldienste geltende Preisliste

Keine Informationspflicht

Wenn Sie Paketzustelldienste erbringen und Ihr Unternehmen

  • in nur einem EU-Land ansässig ist
  • im letzten Kalenderjahr im Durchschnitt weniger als 50 Mitarbeiter/innen (je nach EU-Land Senkung des Schwellenwerts auf 25 Mitarbeiter/innen) beschäftigt hat (gegebenenfalls einschließlich der Beschäftigten Ihrer Unterauftragnehmer)

brauchen Sie der zuständigen Behörde in Ihrem Land keine Informationen zu übermitteln.

Zustellgebühren

Zustelldienste in der EU, die Pakete ins Ausland liefern, müssen ihre öffentlichen Preislisten jedes Jahr zwecks Veröffentlichung in einem Tool an die EU weiterleiten. Mit diesem Tool können Sie die Preise von Paketzustelldiensten vergleichen, wenn Sie Pakete innerhalb der EU versenden möchten. Es deckt allerdings keine Standardbriefe und Briefsendungen, sondern nur Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg ab.

Um sich die verfügbaren Anbieter und ihre Preise (ohne MwSt.) anzeigen zu lassen, wählen Sie einfach Ihr Land, das Land, in das Sie Ihr Paket verschicken möchten, und das Format.

Name des Unternehmens Preis
Pflichtfeld

Warnhinweis

Lassen Sie sich das Preisangebot stets vom jeweiligen Paketzusteller bestätigen, da der tatsächliche Preis von genaueren Angaben wie der Postleitzahl des Zustellungsortes abhängen kann. Die Preisangaben werden jedes Jahr am 31. März aktualisiert.

Auf der Website der GD GROW en finden Sie weitere Informationen über Paketdienste.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 20/09/2023
Seite weiterempfehlen