Anmeldung, Genehmigungen und Lizenzen

Als Bürgerin bzw. Bürger oder Unternehmen in der EU haben Sie das Recht:

  • in allen EU-Ländern unter denselben Bedingungen wie Einheimische Unternehmen zu gründen und zu führen
  • ein neues Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens mit Sitz in einem anderen EU-Land zu gründen

Dafür müssen Sie sich über die – häufig länderspezifischen – Anmelde-, Genehmigungs- und Lizenzanforderungen informieren. Für eine unkompliziertere Abwicklung wurden im Einklang mit den EU-Vorschriften in jedem EU-Land Kontaktstellen, die sogenannten einheitlichen Ansprechpartner, eingerichtet.

Warnhinweis

Diese sind hauptsächlich auf Dienstleister ausgerichtet, aber manche ihrer Angebote gelten auch für andere Arten von Unternehmen. Darüber hinaus sind einige einheitliche Ansprechpartner Teil von eGovernment-Portalen, die von allen Unternehmen genutzt werden können.

Jedes EU-Land legt seine eigenen Regeln fest. Genehmigungen und Lizenzen können sich daher je nach Art des Unternehmens oder der Branche unterscheiden. Zu den gängigen Genehmigungen / Lizenzen zählen:

  • Gewerbeanmeldungen: Anmeldung bei den örtlichen Handelsgerichten oder -behörden
  • Sektorspezifische Genehmigungen: Je nach Sektor sind möglicherweise zusätzliche Genehmigungen nötig (z. B. Baugewerbe: Baugenehmigungen und Einhaltung örtlicher Bauvorschriften).
  • Umweltlizenzen: Unternehmen, deren Tätigkeiten sich auf die Umwelt auswirken, benötigen gegebenenfalls Sondergenehmigungen
  • Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsvorschriften: Unternehmen müssen auch die örtlichen Arbeitsgesetze, Arbeitsgenehmigungen und Sozialversicherungspflichten einhalten, wenn sie expandieren oder Personal einstellen

Einheitlicher Ansprechpartner

Über den einheitlichen Ansprechpartner können Sie sich unkompliziert über die jeweils benötigten Lizenzen und Genehmigungen sowie geltenden Vorschriften informieren. Einheitliche Ansprechpartner sind Online-Portale, die von jedem EU-Land eingerichtet werden. Dort können Sie die Informationen finden und die Formalitäten erledigen, die notwendig sind, um:

  • ein Unternehmen zu gründen oder zu erweitern
  • Lizenzen und Genehmigungen einzuholen
  • über die örtlichen Vorschriften für Unternehmen und Compliance-Pflichten informiert zu sein

Die einheitlichen Ansprechpartner zeichnen sich durch folgende Punkte aus:

  • Barrierefreiheit: Sie können online und in Ihrer eigenen oder einer anderen, weitverbreiteten Sprache (wie Englisch) auf die einheitlichen Ansprechpartner zugreifen
  • Vereinfachte Abwicklung: Über die einheitlichen Ansprechpartner können Sie Anträge auf Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen einreichen, ohne sich an verschiedene örtliche Stellen wenden zu müssen
  • Informationsstelle: In den Portalen finden Sie genaue Informationen über rechtliche Anforderungen wie Anmeldung, Besteuerung, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie andere Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften im jeweiligen Gastland
  • Elektronische Kommunikation: Über viele einheitliche Ansprechpartner können Verwaltungsverfahren vollständig online abgewickelt werden

Beispiel

Der einheitliche Ansprechpartner steht Ihnen zur Seite

Sophia, eine spanische Einrichtungsberaterin, möchte ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anbieten. Über den einheitlichen Ansprechpartner greift sie auf ein Online-Portal zu und folgt den dort beschriebenen Schritten, um ihre Dienste auch in Berlin anbieten zu können.

Sophia meldet ihr Gewerbe anschließend mit dem einheitlichen Ansprechpartner bei den lokalen Behörden an und füllt die notwendigen Dokumente aus. Somit hat sie die Anforderungen an die Berufsqualifikationen und die Gewerbeanmeldung erfüllt. Alles wird online abgewickelt und in nur wenigen Wochen kann sie ihre Dienste uneingeschränkt in Deutschland anbieten.

Finden Sie einheitliche Ansprechpartner mit unserer Suchmaschine für Unterstützungsdienste.

Weiter unten finden Sie länderspezifische Informationen.

Siehe auch

EU-Recht

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Einheitliche Ansprechpartner

Nationale Informationsstelle für Unternehmen, die in einem anderen EU-Land expandieren möchten

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Zuletzt überprüft: 17/12/2024
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