Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind Konzentrate von Nährstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung. Derartige Mittel werden eingenommen, um ernährungsbedingte Mängel auszugleichen, eine geeignete Zufuhr bestimmter Nährstoffe aufrechtzuerhalten oder bestimmte physiologische Funktionen zu unterstützen.

Sie sind für die Einnahme in geringen Mengen bestimmt und werden in verschiedener Form angeboten, zum Beispiel

  • in Kapselform,
  • als Pulver in Beuteln oder
  • in Flaschen mit Tropfeinsätzen.

Ob Sie Nahrungsergänzungsmittel herstellen, verkaufen oder einführen – Sie müssen gewährleisten, dass das Produkt den EU-Vorschriften Als externen Link öffnen entspricht.

Vitamine und Mineralstoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen – Anhang I Als externen Link öffnen

Vitamine und Mineralstoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen – Anhang II Als externen Link öffnen

Anforderungen an die Kennzeichnung

Nahrungsergänzungsmittel müssen den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften von Lebensmitteln entsprechen und folgende Angaben enthalten:

  • die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses,
  • einen Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten,
  • einen Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten,
  • einen Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.

Warnhinweis

Bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln darf nicht behauptet werden, dass mit dem Produkt eine Krankheit verhindert, behandelt oder geheilt werden kann.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 02/02/2024
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