Versicherungsprodukte

Versicherungsgesellschaften können ihre Produkte EU-weit verkaufen: entweder indem sie sich in anderen Ländern niederlassen oder indem sie ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend direkt anbieten (beispielsweise über das Internet) oder von Vermittlern anbieten lassen.

Somit können Sie sich auf dem gesamten europäischen Markt nach den besten Versicherungsangeboten umschauen, zum Beispiel nach Lebensversicherungen, Hausratversicherungen und Kfz-Versicherungen).

Warnhinweis

Dies gilt jedoch nur für Privatversicherungen und betriebliche Pensionsfonds, nicht für Ihre Sozialversicherungsansprüche und Ihre gesetzlichen Rentenansprüche, die mit Ihrem Erwerbsleben verknüpft sind.

Versicherungsprodukte können entweder von Versicherungsgesellschaften direkt (oft über das Internet), von Versicherungsvermittlern (Maklern, Agenten) oder von Unternehmen wie Fluggesellschaften, Reisebüros, Optikern oder Anbietern elektronischer Geräte verkauft werden. Vertreiber von Versicherungsprodukten sind verpflichtet, Ihnen vor der Vertragsunterzeichnung bestimmte wichtige Informationen über sich selbst und das Versicherungsprodukt bereitzustellen.

Wichtige Informationen, damit Sie wissen, wofür Sie bezahlen

Vor Abschluss eines Vertrags über ein Versicherungsprodukt sollte Ihnen ein standardisiertes Informationspapier, das sogenannte „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten", ausgehändigt werden. Das Informationsblatt soll Ihnen dabei helfen zu verstehen, was Sie kaufen, und Ihnen einen Vergleich mit ähnlichen Versicherungsprodukten anderer Versicherungsgesellschaften ermöglichen.

Warnhinweis

Diese Regeln gelten nicht für Lebensversicherungsprodukte.

Das Ihnen auszuhändigende Informationsblatt sollte kurz (auf nicht mehr als zwei A4-Seiten) und leicht verständlich Antwort auf die folgenden Fragen geben:

  • Wie heißt das Versicherungsprodukt und wie lautet der Name der anbietenden Versicherungsgesellschaft?
  • Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
  • Was ist versichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Welche Verpflichtungen habe ich?
  • Wann und wie zahle ich?
  • Wann beginnt und endet die Deckung?
  • Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Vor Vertragsunterzeichnung muss die Person oder die Gesellschaft, die das Versicherungsprodukt verkauft, Sie auch darüber informieren, ob sie als Versicherungsagent oder Versicherungsmakler fungiert und in welcher Beziehung sie zu der Versicherungsgesellschaft steht, die das Produkt anbietet. So muss sie Ihnen beispielsweise mitteilen, ob sie von der Versicherungsgesellschaft eine Provision für den Verkauf ihrer Produkte erhält.

Gleichzeitiger Kauf von Waren oder Dienstleistungen mit einem Versicherungsprodukt

Wird Ihren ein Nichtlebensversicherungsprodukt zusammen mit einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung angeboten (beispielsweise eine Autoversicherung für Ihr neues Auto oder eine Geräteschutzversicherung für Ihren neuen Laptop), haben Sie stets das Recht, das Produkt oder die Dienstleistung ohne die Versicherung zu erwerben.

Fallbeispiel

Sie können nicht verpflichtet werden, eine Versicherung bei dem Händler abzuschließen, bei dem Sie einkaufen.

Carole aus Frankreich ist die Brille zu Bruch gegangen. Sie geht zu ihrem Optiker vor Ort, um sich eine neue zu kaufen. Nachdem sie sich die neue Brille ausgesucht hat, schlägt der Optiker ihr vor, eine Versicherung gegen solche Schäden abzuschließen. Er erklärt ihr, welchen Deckungsumfang die Versicherung hat und wie teuer sie ist. Außerdem gibt er ihr eine Informationsbroschüre mit nach Hause, damit sie in Ruhe über die Versicherung nachdenken könne, bis ihre neue Brille fertig sei.

Zu Hause sucht Carole im Internet nach ähnlichen Versicherungen anderer Versicherungsunternehmen. Dabei stößt sie auf eine Versicherung, die den gleichen Versicherungsschutz für weniger Geld bietet. Als sie ihre neue Brille eine Woche später abholt, entscheidet sie sich gegen den Abschluss der vom Optiker angebotenen Versicherungspolice. Stattdessen schließt sie die günstigere Versicherung ab, die sie im Internet gefunden hat.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 11/02/2022
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