Grenzüberschreitende Erbschaften

Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Herkunftsland leben oder in mehr als einem Land Vermögen besitzen, oder wenn ein Angehöriger zum Zeitpunkt des Todes in einem anderen EU-Land gewohnt hat, stellen sich möglicherweise folgende Fragen:

  • In welchem EU-Land wird die Rechtsnachfolge geregelt?
  • Welches nationale Recht findet auf die Erbschaft Anwendung?

Die EU-Vorschriften über internationale Erbrechtsfälle helfen Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen.

Weitere Informationen:

Die EU-Rechtsvorschriften zur Rechtsnachfolge gelten in allen EU-Ländern mit Ausnahme Irlands und Dänemarks. Diese Länder machen von einer „Opt-out-Regelung" Gebrauch. Ihre Erbsache wird also nach den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften behandelt, sofern eine Behörde in einem anderen EU-Land als Irland und Dänemark damit befasst ist.

Zuletzt überprüft: 06/10/2023
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