Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Herkunftsland leben oder in mehr als einem Land Vermögen besitzen, oder wenn ein Angehöriger zum Zeitpunkt des Todes in einem anderen EU-Land gewohnt hat, stellen sich möglicherweise folgende Fragen:
- In welchem EU-Land wird die Rechtsnachfolge geregelt?
- Welches nationale Recht findet auf die Erbschaft Anwendung?
Die EU-Vorschriften über internationale Erbrechtsfälle helfen Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen.
Weitere Informationen:
- Grenzüberschreitende Nachlassregelung: Entscheidung über das für Ihren Nachlass maßgebliche nationale Recht
- Abwicklung einer grenzüberschreitenden Erbschaft: Umgang mit der Erbsache eines Angehörigen oder einer Ihnen nahestehenden Person mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land
Die EU-Rechtsvorschriften zur Rechtsnachfolge gelten in allen EU-Ländern mit Ausnahme Irlands und Dänemarks. Diese Länder machen von einer „Opt-out-Regelung" Gebrauch. Ihre Erbsache wird also nach den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften behandelt, sofern eine Behörde in einem anderen EU-Land als Irland und Dänemark damit befasst ist.