Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
Die Kennzeichnung steht für eine „gewerbliche Haltbarkeitsgarantie“, dargestellt in Jahren. Diese Garantie gewährt Ihnen der Hersteller ohne Zusatzkosten für die gesamte Ware und für eine Dauer von mehr als zwei Jahren.
Sie steht für die Zusage, die der Hersteller Ihnen als Verbrauchenden in Bezug auf die Haltbarkeit einer Ware macht. Genauer gesagt handelt es sich um das Versprechen, dass die Ware die geforderten Funktionen und die geforderte Leistung bei normaler Verwendung während der angegebenen Dauer von Jahren beibehält. Sonst muss der Hersteller die Ware kostenlos nachbessern oder ersetzen. Der Hersteller muss die genauen Bedingungen in der gewerblichen Garantieerklärung nennen.
Als Verbrauchende haben Sie in der EU gegenüber dem Verkäufer außerdem ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig von einer gewerblichen Garantie.