Grenzüberschreitende Expansion
Wenn Sie in einem anderen EU-Land investieren wollen, können Sie sich auf die EU-Investitionsschutzvorschriften berufen. Erfahren Sie, welche Arten von grenzübergreifenden Investitionen hierunter fallen – und welche Vorschriften zum Tragen kommen.
Wenn Sie beabsichtigen, in andere EU-Länder zu expandieren, ist die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) vielleicht eine Option. Dabei handelt sich um eine im EU-Recht geregelte Form der Aktiengesellschaft, die Ihnen mehrere Vorteile bietet.
Wenn Sie erwägen, Ihre Genossenschaft über EU-Grenzen hinweg auszuweiten, dann ist die Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) vielleicht etwas für Sie. Mit dieser Rechtsform können Sie problemlos in mehreren EU-Ländern tätig werden, da sie Mitglieder aus verschiedenen Ländern aufnehmen und Ressourcen bündeln kann und sich nur an ein einziges Regelwerk auf EU-Ebene halten muss.