Zuletzt überprüft: 02/04/2022

Anmeldung von Familienangehörigen aus der EU in einem anderen EU-Land

Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen, kann Ihre finanziell abhängige EU-Familie mitkommen.

Eventuell müssen Ihre Familienmitglieder nach drei Monaten im neuen Land ihren Wohnsitz anmelden und erhalten dafür eine Anmeldebescheinigung.

Sind Ihre EU-Familienmitglieder nicht von Ihnen finanziell abhängig, können sie sich aufgrund eigener Rechte in ihrem neuen EU-Land anmelden.

Belege für die Anmeldebescheinigung

Ihre Familienmitglieder benötigen folgende Dokumente, um vom Gemeindeamt oder der örtlichen Polizeistelle eine Anmeldebescheinigung zu erhalten :

Warnhinweis

Weitere Dokumente dürfen nicht verlangt werden.

Die Anmeldebescheinigung wird Ehepartnern, Kindern, Enkeln, Eltern und Großeltern unmittelbar ausgestellt. Für sonstige Verwandte sollten die Behörden so bald wie möglich ihre Entscheidung über die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung treffen.

Gebühren

Die Anmeldebescheinigung sollte nicht mehr kosten als das, was Einheimische für Personalausweise oder ähnliche Dokumente zahlen.

Gültigkeit

Die Anmeldebescheinigung sollte unbeschränkt gültig sein (ohne verlängert werden zu müssen); etwaige Änderungen der Anschrift sind jedoch gegebenenfalls den örtlichen Behörden zu melden.

Wo und wie anmelden: nach Land

Informationen über die Anmeldung Ihrer Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern in Ihrem Gastland:

Wählen Sie ein Land aus

Sofern das Gastland dies verlangt, müssen Ihre Familienmitglieder eventuell ein Bußgeld zahlen, falls sie den nachstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie dürfen jedoch nicht allein deshalb ausgewiesen werden:

Bei Problemen mit dem Erhalt einer Anmeldebescheinigung für Ihre Familienangehörigen können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden.

Siehe auch: Beantragung einer Aufenthaltskarte für Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern

Fragen und Antworten

EU-Recht

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