Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger/innen
Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des ReiseverkehrsPass- und Visabestimmungen
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger/in die EU besuchen oder innerhalb der EU reisen wollen, benötigen Sie einen Reisepass, der
- nach Ihrer geplanten Abreise aus dem besuchten EU-Land noch mindestens drei Monate gültig ist und
- innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde;
außerdem möglicherweise ein Visum. Beantragen Sie Ihr Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Ziel Ihrer Reise ist. Wurde Ihr Visum von einem Land im „ Schengen-Raum en " ausgestellt, berechtigt es Sie automatisch zu Reisen in alle anderen Schengen-Länder. Ein gültiger Aufenthaltstitel aus einem dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.
Grenzbeamte der EU-Länder können weitere Unterlagen verlangen, etwa ein Einladungsschreiben, einen Unterkunftsnachweis oder einen Fahr-/Flugschein für die Rück- oder Rundreise. Um die genauen Anforderungen in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an die konsularischen Vertretungen des betreffenden EU-Landes.
Staatsangehörige einiger Länder bg cs da el en es et fi fr hr hu it lt lv mt nl pl pt ro sk sl sv benötigen kein Visum, wenn sie die EU für höchstens drei Monate besuchen möchten. Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.
Warnhinweis
Die Einreisebestimmungen für Irland beruhen auf nationalem Recht und weichen von den EU-Regeln ab.
Weitere Papiere
Vergessen Sie nicht Ihre Reise- und Kranken- und/oder Kfz-Versicherungsunterlagen.