Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

In der technischen Dokumentation erteilen Sie Auskunft über Entwurf, Herstellung und Betrieb Ihres Produkts. Sie muss sämtliche Angaben enthalten, die für den Nachweis der Übereinstimmung des Produkts mit den anwendbaren Vorschriften erforderlich sind.

Als Hersteller müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten, wenn Sie ein Produkt in Verkehr bringen, d. h. Sie müssen

  • die technische Dokumentation erstellen, bevor Sie das Produkt in Verkehr bringen;
  • sicherstellen, dass die technische Dokumentation den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden kann (falls diese die Unterlagen einsehen möchten), und zwar sobald Ihr Produkt in Verkehr gebracht wird;
  • die technische Dokumentation ab dem Datum des Inverkehrbringens Ihres Produkts zehn Jahre lang aufbewahren (es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes festgelegt).

Die technische Dokumentation ist für den Nachweis erforderlich, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Sie dient somit zur Begründung und Untermauerung der EU-Konformitätserklärung. Sie benötigen diese Dokumentation, um die CE-Kennzeichnung an Ihrem Produkt anbringen zu können.

Wie Sie die technische Dokumentation erstellen

Die technische Dokumentation sollte mindestens die folgenden Elemente enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift bzw. den Namen und die Anschrift etwaiger bevollmächtigter Vertreter;
  • eine kurze Beschreibung des Produkts;
  • die Produktkennzeichnung, z. B. seine Seriennummer;
  • Bezeichnung und Anschrift der am Entwurf und an der Herstellung des Produkts beteiligten Betriebsstandorte;
  • Bezeichnung und Anschrift einer etwaigen notifizierten Stelle, die bei der Konformitätsbewertung des Produkts hinzugezogen wurde;
  • Nennung des angewandten Konformitätsbewertungsverfahrens;
  • die EU-Konformitätserklärung;
  • das Typenschild und die Gebrauchsanweisung;
  • Nennung der maßgeblichen Vorschriften, denen das Produkt entspricht;
  • Nennung der technischen Normen, deren Einhaltung geltend gemacht wird;
  • eine Aufstellung der Bauteile/Komponenten;
  • Prüf- und Messergebnisse.

Als Hersteller sollten Sie Auskunft darüber geben können, wo und wie die verschiedenen Elemente der technischen Dokumentation archiviert und verwaltet werden.

In der Regel können Sie selbst bestimmen, in welcher Sprache Sie die technische Dokumentation erstellen möchten. Die Marktüberwachungsbehörden en können Sie jedoch dazu auffordern, die technische Dokumentation in die Landessprache(n) des EU-Mitgliedstaats zu übersetzen, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Unter Umständen können Sie die technische Dokumentation auch im elektronischen Format übermitteln, wenn dies von den Behörden gewünscht wird.

Risikobewertung

Als Hersteller haben Sie die Pflicht, sämtliche potenziellen Risiken zu identifizieren, mit denen Ihr Produkt behaftet sein könnte, und in Erfahrung zu bringen, welche grundlegenden Anforderungen auf das Produkt anwendbar sind. Diese Analyse muss in die technische Dokumentation aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen Sie darlegen, wie Sie mit den identifizierten Risiken umgegangen sind, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt den anwendbaren Vorschriften entspricht. Dies könnte beispielsweise durch die Anwendung harmonisierter Normen geschehen .

EU-Konformitätserklärung

Eine EU-Konformitätserklärung ist ein zwingend notwendiges Dokument, das entweder Sie als Hersteller oder Ihr bevollmächtigter Vertreter unterschreiben müssen, und mit dem Sie erklären, dass Ihre Produkte den EU-Anforderungen entsprechen. Mit der Unterzeichnung der Konformitätserklärung übernehmen Sie die volle Verantwortung dafür, dass Ihr Produkt dem geltenden EU-Recht entspricht.

Wie Sie eine Konformitätserklärung erstellen

Als Hersteller haben Sie die Pflicht, die EU-Konformitätserklärung en zu erstellen. Diese sollte die folgenden Elemente enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre vollständige Geschäftsanschrift bzw. den Namen und die Geschäftsanschrift Ihres bevollmächtigten Vertreters;
  • die Seriennummer sowie das Modell oder die Typenbezeichnung des Produkts;
  • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie die volle Verantwortung für das Produkt übernehmen;
  • Mittel zur Rückverfolgung der Produktherkunft (z. B. ein Bild);
  • Angaben zur notifizierten Stelle, die das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat (falls zutreffend);
  • Nennung der relevanten Rechtsvorschriften, denen das Produkt entspricht, sowie jegliche harmonisierten Normen o.ä., die für den Konformitätsnachweis herangezogen wurden;
  • Ihren Namen und Ihre Unterschrift;
  • das Ausstellungsdatum der Erklärung;
  • gegebenenfalls weitere Angaben.

Bei Importprodukten muss der Einführer sicherstellen, dass die Konformitätserklärung dem Produkt beim Versand beiliegt. Ferner ist er dazu verpflichtet, eine Kopie der Erklärung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts aufzubewahren.

Sie müssen die EU-Konformitätserklärung in die Sprache(n) übersetzen lassen, die in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Ihr Produkt in den Verkehr gebracht wird, vorgeschrieben sind.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 20/10/2023
Seite weiterempfehlen