Zuletzt überprüft: 14/02/2023

Sozialversicherungsansprüche – Standardformulare

Formulare zur Bescheinigung Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Situation beim Umzug innerhalb der EU

Diese Formulare sind nützlich für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Leistungen als Staatsangehörige/r eines EU-Landes, wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und/oder arbeiten oder dies früher getan haben.

Die Formulare auf dieser Seite sind unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gültig, solange Sie rechtmäßig in einem EU-Land leben.

Formular

Zweck

Ausstellende Behörde und Verwendung

A1



(früher:

E 101

E 103)

Erklärung über das anwendbare Recht. Dieses Formular ist nützlich für den Nachweis, dass Sie in einem anderen EU-Land Sozialversicherungbeiträge zahlen (z. B. als entsandter Arbeitnehmer oder Erwerbstätiger, der gleichzeitig in mehreren Ländern arbeitet).

Das Formular erhalten Sie bei dem Sozialversicherungsträger , bei dem Sie in Ihrem Heimatland gemeldet sind.

S1 



(früher:

E 106,

E 109

und

E 121 – wird von einigen Trägern immer noch ausgestellt)

Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wenn Sie nicht in dem Land leben, in dem Sie versichert sind. Nützlich für entsandte Arbeitnehmer, Grenzgänger, Rentner oder Beamte und ihre Angehörigen.

Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, welche Behörde Ihnen das Formular S1 ausstellt.

Bei einer beliebigen Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie leben.

S2



(früher:

E 112)

Genehmigung einer geplanten medizinischen Behandlung in einem anderen EU- oder EFTA-Land. Sie sollten wie Einwohner dieses Landes behandelt werden, d. h. auch, dass Sie möglicherweise einen Kostenanteil vorab bezahlen müssen.

Krankenkasse

Bei der Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem die Behandlung durchgeführt werden soll.

S3

Bescheinigung des Anspruchs auf Leistungen bei Krankheit in Ihrem früheren Beschäftigungsstaat. Nützlich für Grenzgänger im Ruhestand, die nicht mehr in ihrem früheren Beschäftigungsstaat versichert sind.

Krankenkasse

Bei der Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie als Grenzgänger gearbeitet haben.

U1



(früher:

E 301)

Bescheinigung der Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind.

Das Formular wird von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger in dem Land/den Ländern ausgestellt, in dem/denen Sie erwerbstätig waren.

Bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes einzureichen, in dem Sie Arbeitslosenleistungen erhalten möchten.

U2



(früher:

E 303)

Bewilligung des Erhalts von Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Arbeitssuche in einem anderen Land.

Das Formular wird von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger in dem Land ausgestellt, in dem Sie arbeitslos geworden sind.

Bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes einzureichen, in dem Sie Arbeit suchen.

U3

Umstände, die sich auf den Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit auswirken könnten. Informationen für die Arbeitsvermittlungsstellen des Landes, das Ihre Leistungen zahlt, über Änderungen in Ihrer Situation, die Auswirkungen auf die Ihnen gezahlten Beträge haben könnten.

Öffentliche Arbeitsvermittlungsstelle des Landes, in dem Sie Arbeit suchen, auf der Grundlage des Formulars U2.

DA1



(früher:

E 123)

Gibt Ihnen Anspruch auf medizinische Behandlung unter besonderen Umständen (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit in einem anderen EU-Land).

Krankenkasse

Bei einer beliebigen Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie verbleiben.

P1

Die Zusammenfassung der Rentenbescheide gibt einen Überblick über alle in Ihrem Fall getroffenen Entscheidungen der verschiedenen Behörden in den EU-Ländern, in denen Sie eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrente beantragt haben.

Rententräger, bei dem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben.

Er wird den Überblick vorlegen, sobald er alle vollständigen Entscheidungen der verschiedenen mit Ihrem Antrag befassten Behörden erhalten hat.

Fragen und Antworten

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