Befristete Arbeitsverträge

Gleiche Beschäftigungsbedingungen

Sie müssen Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie unbefristet Beschäftigten anbieten. Dazu zählen Gehalt, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und andere mit ihrem Beschäftigungsverhältnis verbundene Rechte und Leistungsansprüche. Wenn eine feste Stelle frei wird, müssen Sie Ihre befristet angestellten Mitarbeiter/innen darüber informieren.

Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge

Die EU-Länder sind verpflichtet, mindestens eine der unten aufgeführten Maßnahmen in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen, um den Missbrauch der Aneinanderreihung aufeinanderfolgender befristeter Verträge zu unterbinden:

  • objektive Gründe für die Erneuerung zeitlich befristeter Verträge
  • maximal zulässige Dauer aufeinanderfolgender, befristeter Arbeitsverträge
  • maximale Zahl der Verlängerungen zeitlich befristeter Verträge

Gesundheit und Sicherheit

Vor Aufnahme ihrer Beschäftigung müssen Sie Ihre Mitarbeiter/innen über mögliche Risiken bei der Ausübung ihrer Tätigkeit informieren und ihnen mitteilen, ob besondere Qualifikationen und Kompetenzen oder ärztliche Überwachung erforderlich sind.

Warnhinweis

In einigen EU-Ländern können Sie zeitlich befristet Beschäftigte nicht zur Ausübung bestimmter Aufgaben heranziehen, insbesondere wenn ärztliche Überwachung notwendig ist.

EU-Recht

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Ihr EURES-Berater

Ihr EURES-Berater kann Sie über die Arbeitsbedingungen informieren und Sie bei Einstellungsverfahren in Ihrem Land oder Ihrer grenzübergreifenden Region unterstützen.

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

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Zuletzt überprüft: 21/11/2023
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