Arbeitslosigkeit im Ausland

Bei Verlust des Arbeitsplatzes in einem anderen EU-Land ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern sind Ihre Arbeitssituation und Ihr Wohnort ausschlaggebend dafür, welches Land Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit zahlt.

Nötige Schritte, wenn zum Zeitpunkt des Arbeitsplatzverlustes Folgendes auf Sie zutraf

Wenn Sie im Ausland bleiben

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und beschließen, in dem EU-Land zu bleiben, in dem Sie beschäftigt waren, sollten Sie dort Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragen.

Melden Sie sich bei der örtlichen Arbeitsvermittlungsstelle arbeitssuchend. Sie werden wie Staatsangehörige dieses Landes behandelt.

Achten Sie besonders auf

  • für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitszeiträume
  • die anwendbaren Sätze zur Berechnung der Leistungen
  • die Bezugsdauer der Leistungen.

Wenn Sie die vorangegangenen Zeiträume nachweisen müssen, in denen Sie im Ausland erwerbstätig und sozialversichert waren, müssen Sie gegebenenfalls in dem Land, in dem Sie zuvor beschäftigt waren, das Formular U1 (früher: Formular E 301) beantragen.

Selbst wenn Sie kein Formular U1 einreichen, können die Bearbeiter Ihres Antrags die erforderlichen Informationen direkt bei den Behörden des anderen Landes einholen. Mit dem Formular geht es jedoch meist schneller.

Wenn Sie ins Heimatland zurückkehren

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und sich entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, müssen Sie sich an die nationale Arbeitsvermittlungsstelle wenden, um herauszufinden, ob Sie trotz Ihres Auslandsaufenthaltes noch Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben.

Wenn ja, müssen Sie

  • sich dort direkt arbeitssuchend melden und
  • in dem Land, in dem Sie zuletzt beschäftigt waren, das Formular U1 (früher: Formular E 301) beantragen.

Selbst wenn Sie kein Formular U1 einreichen, können die Bearbeiter Ihres Antrags die erforderlichen Informationen direkt bei den Behörden des anderen Landes einholen. Mit dem Formular geht es jedoch meist schneller.

Haben Sie in Ihrem Herkunftsland keinen Anspruch auf Leistungen, können Sie bei dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, eine Genehmigung zur Übertragung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

  • in Ihr Heimatland oder
  • in ein beliebiges anderes Land, in dem Sie Arbeit suchen möchten, beantragen.

Die Leistungen werden üblicherweise drei Monate lang übertragen, der Zeitraum kann jedoch auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Wenn Sie weiterhin in dem Land, aus dem Sie entsandt wurden, versichert bleiben wollen, sollten Ihnen die Leistungen bei Arbeitslosigkeit dort ausgezahlt werden.

In diesem Fall sollten Sie sich bei der Arbeitsvermittlungsstelle dieses Landes arbeitssuchend melden.

Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, können Sie sich aussuchen, ob Sie sich in dem EU-Land, in das Sie entsandt wurden, oder in Ihrem Heimatland bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle arbeitssuchend melden, um dort Leistungen zu beziehen.

  • Entscheiden Sie sich dafür, Leistungen in dem Land, in das Sie entsandt wurden, zu beziehen, so müssen Sie bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle in Ihrem Heimatland ein Formular U1 (früher: Formular E 301) anfordern.


    Dieses Formular enthält die Zeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Reichen Sie es bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes ein, in dem Sie die Leistungen beantragen möchten.

    Selbst wenn Sie kein Formular U1 einreichen, können die Bearbeiter Ihres Antrags die erforderlichen Informationen direkt bei den Behörden des anderen Landes einholen. Mit dem Formular geht es jedoch meist schneller.

  • Entscheiden Sie sich dafür, Leistungen in Ihrem Heimatland zu beziehen, so müssen Sie dorthin zurückkehren.

Ihre Leistungen werden anhand der Regelungen des Landes berechnet, in dem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben. Dabei werden Beschäftigungszeiten im Ausland berücksichtigt.

Fallbeispiel

Überlegen Sie sich gründlich, wo Sie sich arbeitssuchend melden

Mirko war als deutscher Beamter nach Irland entsandt, als er seinen Arbeitsplatz verlor. Er hätte nach Deutschland zurückkehren und sich dort arbeitssuchend melden können. Er entschied sich jedoch dafür, in Irland zu bleiben und dort Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu beantragen.

Er ging davon aus, wie in Deutschland üblich, Leistungen in Höhe von ca. 67 % seines durchschnittlichen Tagesgehalts zu beziehen. Aber in Irland werden die Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht auf der Grundlage des früheren Verdienstes berechnet. Mirko musste überrascht feststellen, dass er nur Anspruch auf einen wöchentlichen Pauschalbetrag von 204,30 Euro hatte.

Wenn Sie Grenzgänger sind (angestellt oder selbständig) und Ihre Arbeitsstelle verlieren, können Sie nur in dem Land Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragen, in dem Sie leben.

Warnhinweis

Ausnahme

Wenn Sie während Ihres letzten Zeitraums als Grenzgänger seltener als einmal wöchentlich heimkehrten, können Sie wählen, wo Sie Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragen möchten (Wohnsitzland oder Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben).

Diese Regelung gilt seit 1. Mai 2010, doch manchen Arbeitsvermittlungsstellen ist sie möglicherweise nach wie vor nicht bekannt. Wenn Sie Probleme mit der Zahlung Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Ausland haben, können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste Als externen Link öffnen wenden.

Betrag

Ob Sie einen Leistungsanspruch haben und in welcher Höhe, hängt von den Regeln des Landes, in dem Sie leben, und der Zeit ab, die Sie im Ausland gearbeitet haben.

Fordern Sie bei den Behörden in dem Land (oder den Ländern), in dem/denen Sie gearbeitet haben, ein Formular U1 (früher: Formular E 301 an, das die Zeiten enthält, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden.

Schicken Sie dieses Formular an die nationale Arbeitsvermittlungsstelle des Landes, in dem Sie Leistungen beantragen möchten, so dass sie Zeiten des Sozialversicherungsschutzes oder der Beschäftigung in anderen Ländern berücksichtigen kann.

Selbst wenn Sie kein Formular U1 einreichen, können die Bearbeiter Ihres Antrags die erforderlichen Informationen direkt bei den Behörden des anderen Landes einholen. Mit dem Formular geht es jedoch meist schneller.

Brauchen Sie Hilfe bei der Arbeitssuche?

Wenn Sie in dem Land, in dem Sie arbeitslos wurden, Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle benötigen, können Sie sich bei der nationale Arbeitsvermittlungsstelle arbeitssuchend melden. Sie müssen dann die Anforderungen zweier Länder erfüllen - Ihres Wohnsitzlandes (das die Leistungen zahlt) und des Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben (und wo Sie einen neuen Arbeitsplatz suchen).

Warnhinweis

Die Erfüllung der Anforderungen des Landes, in dem Sie leben, ist am wichtigsten - tun Sie das nicht, könnte sich das negativ auf Ihre Leistungsansprüche auswirken.

Fallbeispiel

Informieren Sie sich, wo Sie Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragen können

Arthur aus Deutschland verlor 2008 seinen Job und zog sofort nach Ungarn, um dort eine neue Stelle anzutreten. Er erhielt einen Arbeitsvertrag für ein Jahr in Budapest, behielt aber seine Wohnung in Deutschland und kehrte regelmäßig dorthin zurück.

Als er seine Arbeit erneut verlor, hätte er in Ungarn Leistungen beantragen können. Er entschied sich jedoch dafür, nach Deutschland zurückzukehren, und erhielt dort problemlos seine Leistungen.

Warnhinweis

Verschiedene Länder, verschiedene Leistungen

Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. So können Sie beispielsweise in Ihrem Heimatland 24 Monate lang Anspruch auf Leistungen haben, in einem anderen Land jedoch nur 12 Monate.

Vergleichen Sie die Leistungen der einzelnen Länder. Beachten Sie dabei insbesondere

  • die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderlichen Arbeitszeiträume
  • die anwendbaren Sätze zur Berechnung der Leistungen
  • die Bezugsdauer der Leistungen

Informieren Sie sich über das Arbeitslosengeld in dem Land, das diese Unterstützung zahlen muss:

Umzug in ein anderes EU-Land zwecks Arbeitssuche

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit zur Arbeitssuche in ein anderes EU-Land mitnehmen. Die Leistungen werden üblicherweise drei Monate lang übertragen, der Zeitraum kann jedoch auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Fragen und Antworten

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 13/05/2024
Seite weiterempfehlen