Hinterbliebenenrente und Sterbegeld

Bei einem Todesfall haben hinterbliebene Angehörige unter Umständen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen. Die Leistungen und möglichen Empfänger unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land. Zu den gängigsten Leistungen für Hinterbliebene zählen:

Hinterbliebenenrente

Eine Hinterbliebenenrente ist eine monatliche Geldleistung an die nächsten Angehörigen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte. Sie wird von derselben Behörde gewährt, die dem oder der Verstorbenen Rente gewährt hat oder gewährt hätte. Der Auszahlungsbetrag bemisst sich nach denselben Kriterien wie bei der Altersrente.

Sie müssen Ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Rentenbehörde in dem Land stellen, in dem der oder die Verstorbene zuletzt gelebt oder gearbeitet hat. Diese Behörde prüft Ihren Antrag und leitet ihn an das zuständige EU-Land weiter.

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen des betreffenden Landes für den Bezug einer Hinterbliebenenrente nicht erfüllen, steht Ihnen möglicherweise ein Witwen- oder Witwergeld zu.

Warnhinweis

Nicht alle EU-Länder zahlen Hinterbliebenenrenten.

Sterbegeld

Ein Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung nach einem Todesfall.

Warnhinweis

Nicht alle EU-Länder zahlen Sterbegeld.

Bevor Sie einen Antrag auf Sterbegeld stellen, sollten Sie prüfen,

  • welchem nationalen Sozialversicherungssystem der oder die Verstorbene angehörte,
  • ob in diesem Land Sterbegeld gezahlt wird,
  • welche Voraussetzungen für die Zahlung von Sterbegeld in diesem Land gelten und
  • ob diese erfüllt sind.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Sterbegeld sollten Sie als Hinterbliebene/r immer im letzten Wohnsitzland des oder der Verstorbenen bei der Sozialversicherungsanstalt beantragen, bei er oder sie gemeldet war. Diese Behörde prüft Ihren Antrag und leitet ihn an das zuständige EU-Land weiter.

Welches Land zahlt das Sterbegeld?

Hat der oder die Verstorbene von mehreren EU-Ländern eine Rente bezogen, so werden das Sterbegeld und/oder die Hinterbliebenenrente entweder

  • von dem Land gezahlt, in dem er/sie zuletzt gelebt hat, sofern er/sie von diesem Land eine Rente erhalten hat,
  • oder von dem Land, in dem er/sie am längsten versichert war.

In beiden Fällen sollten Sie den Antrag im letzten Wohnsitzland des oder der Verstorbenen bei der Sozialversicherungsanstalt beantragen, bei der er oder sie gemeldet war.

Fallbeispiel

Finden Sie heraus, welches Land für die Zahlung von Sterbegeld zuständig ist

Als Els und Jan aus den Niederlanden in den Ruhestand gehen, ziehen sie nach Italien. Nach dem Tod ihres Mannes erfährt Els, dass sie in den Niederlanden Sterbegeld beantragen könne, weiß aber nicht wo.

Els wendet sich an einen Berater für den europäischen Arbeitsmarkt und erfährt, dass sie den Antrag bei der Krankenkasse stellen sollte, bei der ihr Ehemann in Italien gemeldet war. Die italienische Krankenkasse leitet ihren Antrag anschließend an die niederländischen Behörden weiter.

Unabhängig davon, ob der oder die Verstorbene in Rente war oder nicht, gelten dieselben Regeln. Solange er oder sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, haben Sie Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt von Sterbegeld und den Bezug von Hinterbliebenenrente unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land.

Hier können Sie prüfen, welche Vorschriften in dem Land gelten, in dem Ihr verstorbener Angehöriger versichert war:

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 24/05/2022
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