Alternative Streitbeilegung
Alternative Streitbeilegung
Wenn Sie mit einem Kunden einen Streit gütlich beilegen und kein Gericht einschalten wollen, ist die alternative Streitbeilegung vielleicht etwas für Sie. Eine alternative Streitbeilegung ist normalerweise schneller, einfacher und weniger kostspielig als ein Gerichtsverfahren. Der Begriff beschreibt alle möglichen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Darunter fallen zum Beispiel „Mediation“, „Schlichtung“, „Schiedsverfahren“, „Ombudsleute“ oder „Beschwerdestellen“.
Entweder Sie oder der Verbraucher beauftragen einen neutralen Dritten – die Streitbeilegungsstelle – als Vermittler. Diese Stelle kann eine Lösung für die Beschwerde vorschlagen, beiden Parteien eine Lösung vorschreiben oder sie lediglich zusammenbringen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden.
Streitbeilegungsstellen werden von allen EU-Ländern bewertet und müssen einer Reihe von Qualitätsanforderungen genügen, um zu gewährleisten, dass sie Ihre Streitfälle effizient, fair, unparteiisch, unabhängig und transparent behandeln. Ein Ergebnis wird normalerweise innerhalb von 90 Tagen erzielt.
Sie können sich mit allen Vertragsstreitigkeiten, die Sie mit Ihren Kunden über Produkte und Dienstleistungen haben mögen, in jedem EU-Land an diese Stellen wenden, es sind jedoch die Verbraucher, die das Verfahren anstoßen müssen. Hier finden Sie alternative Streitbeilegungsstellen in Ihrem Land.
Die alternative Streitbeilegung kann Ihnen Gerichtskosten ersparen und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Ihrem Land oder im Ausland, ob online oder offline, vereinfachen. Auch der Ruf Ihres Unternehmens und Ihr Verhältnis zu den Kunden können davon profitieren. Hier erfahren Sie mehr zu Ihrer Aufgabe als Unternehmen.
Consumer Law Ready
„Consumer Law Ready“ ist ein EU-weites Programm mit kostenlosen Schulungen in Verbraucherrecht für Kleinstunternehmen und KMU. Ihr Unternehmen hat Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz? Dann melden Sie sich in Ihrem Land für eine Schulung an!
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