Gültigkeit der Autoversicherung in der EU

Gültigkeit von Pflicht- und Zusatzversicherungen

In jedem EU-Land müssen Sie bei der Zulassung eines Autos eine Autohaftpflichtversicherung nachweisen. Diese Pflichtversicherung ist in allen EU-Ländern gültig. Sie deckt alle bei einem Unfall verursachten Personenschäden und Sachschäden, die anderen mit Ausnahme des Fahrers Ihres Fahrzeugs entstanden sind. Andere Kosten (z. B. die Kosten von Reparaturen an Ihrem eigenen Fahrzeug) sind nicht abgedeckt.

Zur Deckung weiterer Risiken können Sie freiwillige Zusatzversicherungen abschließen. Solche Versicherungen erweitern Ihren Versicherungsschutz z. B. auf Verletzungen des Fahrers, Schäden an Ihrem Fahrzeug, Diebstahl Ihres Fahrzeugs oder aus Ihrem Fahrzeug, Vandalismus und Rechtsschutz.

Es gibt keine EU-weiten Vorschriften für freiwillige Autozusatzversicherungen. Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise bei Ihrem Versicherer vor Ort nach den genauen Versicherungsbedingungen, da sich die von den Versicherern zugrunde gelegten Bedingungen von Land zu Land unterscheiden können. So könnte Ihr Versicherungsschutz im Ausland zeitlich (z. B. bis zu einem Monat) oder räumlich (z. B. bis zu einer Entfernung von 150 km von der Grenze Ihres Heimatlandes) begrenzt sein oder den Ausschluss bestimmter Länder für bestimmte Risiken (wie Diebstahl) vorsehen.

Autoversicherung in Ihrem Gastland

Sie müssen Ihr Auto in dem Land zulassen, in dem Sie normalerweise leben. Eine Zulassung Ihres Autos in Ihrem Gastland ist nicht erforderlich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich dort nur vorübergehend aufhalten, z. B. als Student.

Bei der Zulassung müssen Sie einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz vorlegen.

Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen müssen Versicherungen jeder Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die

  • ihren Sitz oder eine Niederlassung im betreffenden Land hat;
  • keine Niederlassung im betreffenden Land hat, dort jedoch zur Erbringung von Leistungen berechtigt ist.

Warnhinweis

Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen und Ihr Auto dorthin ummelden müssen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, gültig bleibt.

Grundsätzlich können Sie Ihr Auto auch in einem anderen EU-Land als Ihrem Wohnsitzland versichern. Dabei sollten Sie aber genau prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft im Ausland Leistungen erbringt.

Fallbeispiel

Ist die Versicherung aus meinem Heimatland im Ausland gültig?

Lazlo aus Slowenien zieht nach Irland. Er nimmt sein Auto mit, für das er eine slowenische Standardversicherung abgeschlossen hat.

In Irland muss er sein Auto bei den zuständigen Behörden anmelden und sich erkundigen, ob er sein Auto dort mit seiner slowenischen Versicherung fahren darf. Ist dies nicht der Fall, muss er in Irland eine neue Versicherung abschließen.

Weitere Informationen über nationale Bestimmungen zur Autoversicherung:

Die Kommission übernimmt für den Inhalt externer Internetseiten keine Verantwortung.

Abschluss einer neuen Versicherung im Ausland

Wenn Ihr aktueller Vertrag in dem Land, in das Sie ziehen, nicht gültig ist oder erlischt, wenn Sie Ihr Auto dorthin ummelden, wenden Sie sich an ein nationales Grüne-Karte-Büro/Informationszentrum, um Informationen über die Versicherer zu erhalten, die in diesem Land Autoversicherungen anbieten.

Versicherungsprämien und Schadenverlauf

Die Prämien für Kfz-Versicherungen sind in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich hoch, was hauptsächlich auf Unterschiede im nationalen Vertragsrecht und den Risikobewertungs- und Entschädigungssystemen oder komplizierte und kostenintensive internationale Schadenregulierungsverfahren zurückzuführen ist.

In einigen EU-Ländern kann sich Ihr bisheriger Schadenverlauf auf Ihre künftigen Versicherungsprämien auswirken. Dies nennt man Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus-System. Wenn Sie im Laufe eines Jahres keinen Schaden melden, räumt Ihnen Ihr Versicherer für das Folgejahr eventuell einen Rabatt ein. Haben Sie dagegen einen Schaden gemeldet, kann es passieren, dass Sie zurückgestuft werden und im Folgejahr eine höhere Prämie zahlen müssen.

Sie können bei Ihrem Versicherer jederzeit einen Nachweis über Ihren Schadenverlauf in den letzten fünf Jahren anfordern. Dieser muss Ihnen innerhalb von 15 Tagen ausgestellt werden.

Wenn Sie jedoch in einem anderen EU-Land eine neue Autoversicherung abschließen müssen, ist Ihr neuer Versicherer bei der Berechnung der Versicherungsprämie nicht dazu verpflichtet, Ihren bisherigen Schadenverlauf (oder sich daraus eventuell ergebende Rabattstufen) zu berücksichtigen.

Warnhinweis

Möglicherweise berücksichtigen einige Versicherer Ihren bisherigen Schadenverlauf dennochSie sollten also mehrere Angebote einholen.

Fallbeispiel

Ich bin in meinem Heimatland jahrelang unfallfrei gefahren. Warum verlangt der Versicherer im Ausland eine höhere Versicherungsprämie von mir?

Rosa kommt aus Italien und ist kürzlich nach Frankreich gezogen. Sie ist zehn Jahre lang unfallfrei gefahren, daher waren die Prämien ihrer italienischen Versicherung zuletzt ziemlich niedrig.

Mehrere französische Versicherer weigerten sich, Rosas langjährige Unfallfreiheit in Italien zu berücksichtigen. Deshalb holte sie weitere Angebote ein und fand schließlich einen Versicherer, der ihr einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt einräumte, so dass sie sich jetzt über eine niedrigere Versicherungsprämie freuen kann.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 25/04/2023
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