Produkthaftung

Sie haften für Ihre fehlerhaften Produkte. Wenn Ihre Kundschaft durch Ihre Produkte zu Schaden kommt – Tod, Körperverletzung oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen (über 500 EUR) – muss Ihr Unternehmen möglicherweise dafür haften.

Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob Ihre Produkte gebrauchstauglich sind, sondern ob sie den berechtigten Sicherheitserwartungen Ihrer Kundschaft entsprechen.

Sie gehen Haftungsrisiken ein, wenn Sie

  • ein Endprodukt herstellen,
  • Teile für den Einbau in ein anderes Produkt herstellen oder
  • ein Produkt für den Weiterverkauf in die EU importieren.

Ist mehr als ein Unternehmen für die Sicherheit ein- und desselben Produkts verantwortlich, kann die geschädigte Person jedes einzelne vor Gericht verklagen.

Die Haftungsvorschriften gelten auch für Elektrizität und Agrarerzeugnisse. Ihr Verkaufsvertrag darf keine Klauseln enthalten, die Ihre Haftung für ein fehlerhaftes Produkt einschränken.

Schadenersatzansprüche

Um Schadenersatz zu verlangen, muss die geschädigte Person nachweisen, dass

  • ein Schaden entstanden ist,
  • das Produkt fehlerhaft war und
  • der Schaden aus der Fehlerhaftigkeit des Produkts resultierte.

Fallbeispiel

Schadenersatzanspruch für fehlerhafte Roller

Zephir ist Eigentümer eines Unternehmens, das Elektroroller herstellt. Ein Kunde verletzt sich, weil die Bremsen des Rollers ausfallen. Er reicht eine Schadenersatzklage ein und weist seine Verletzung sowie den Mangel an den Bremsen nach. Außerdem belegt er, dass der Unfall unmittelbar auf diese Fehlerhaftigkeit zurückzuführen ist. Eine Untersuchung bestätigt, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts vorlag, und das Unternehmen von Zephir wird für den Schadenersatz haftbar gemacht.

Die geschädigte Person hat drei Jahre Zeit, um Schadenersatz zu fordern, und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem sie Kenntnis von Folgendem erhalten hat:

  • Schaden,
  • Fehler,
  • Identität des Herstellers.

Ihre Haftung erlischt zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts, sofern es bis dahin nicht Gegenstand von Schadenersatzforderungen war.

Haftungsausschluss

Sie sind nicht haftbar, wenn Sie nachweisen können, dass

  • Sie das Produkt nicht in Verkehr gebracht haben,
  • Sie das Produkt nicht zum Verkauf hergestellt haben,
  • der für den Schaden ursächliche Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens noch nicht bestand,
  • der Schaden nur entstand, weil Ihr Produkt zwingenden technischen Anforderungen entsprechen musste,
  • der Fehler nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkannt werden konnte oder
  • Sie lediglich ein Bauteil hergestellt haben, während der Fehler sich aus der Bauart des Endprodukts ergab.

Fallbeispiel

Nachweis des Haftungsausschlusses: Wenn ein Mangel nicht von Ihnen verschuldet wurde

Anaïs stellt Sicherheitsgurtteile her. Bei einem Autounfall verletzt sich der Fahrer. Er gibt an, der Sicherheitsgurt habe nicht richtig funktioniert.

Die Prüfer stellen allerdings fest, dass der Mangel auf die Bauart des Fahrzeugs und nicht auf das von Anaïs hergestellte Teil zurückzuführen ist. Sie hat nachgewiesen, dass ihr Produkt beim Inverkehrbringen nicht fehlerhaft war, und der Mangel durch Faktoren versursacht wurde, auf die sie keinen Einfluss hatte. Daher wird Anaïs nicht haftbar gemacht.

Weiter unten finden Sie länderspezifische Informationen.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 25/09/2025
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