Pflichten bezüglich der Abfallentsorgung im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte

Als Hersteller, Händler oder Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten wie Computern, Kühlschränken und Mobiltelefonen müssen Sie nach EU-Recht und einzelstaatlichem Recht einen Beitrag zur ordnungsgemäßen Beseitigung und Behandlung von Altgeräten leisten. Diese Verpflichtung umfasst:

  • die Registrierung bei den einzelstaatlichen registerführenden Behörden („Registern") in jedem Land, in dem Sie Geräte vertreiben oder verkaufen
  • die regelmäßige Vorlage von Meldungen zur Menge verkaufter Elektro- und Elektronikgeräte
  • die Organisation oder Finanzierung von Sammlung, Behandlung, Recycling und Verwertung Ihrer Produkte
  • für Händler die Einrichtung eines Rücknahmedienstes, bei dem die Kunden Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenlos zurückgeben können
  • für Hersteller die Einhaltung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe en

Neben der Abkürzung EEAG für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist die von der englischen Bezeichnung (Waste of Electrical and Electronic Equipment) abgeleitete Abkürzung WEEE gebräuchlich. Eine nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die einschlägigen Vorschriften fallen, finden Sie in der WEEE-Richtlinie .

Registrierung bei den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Sie müssen Ihr Unternehmen in jedem EU-Land , in dem Sie Ihre Produkte verkaufen, bei den für die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zuständigen Behörden registrieren lassen. Die Kontaktdaten der einzelstaatlichen registerführenden Stellen finden Sie hier: European WEEE Registers Network en .

Meldungen

Sobald Sie WEEE-Produkte auf dem EU-Markt verkaufen, müssen Sie den einzelstaatlichen Behörden regelmäßig Bericht darüber erstatten, welche Arten von Geräten Sie hergestellt, vertrieben oder verkauft haben und in welchem Umfang dies geschehen ist.

Informationen über das Format der Registrierung und Berichterstattung erhalten Sie bei den einzelstaatlichen Registern.

Bewirtschaftung Ihrer Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Sie müssen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Geräten beitragen, die Sie herstellen, vertreiben oder verkaufen, sobald sich der Verbraucher ihrer entledigt. Sie können sich entweder einem bestehenden System zur kollektiven Einhaltung der Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte anschließen oder Ihr eigenes System einrichten.

Anschluss an ein bestehendes oder Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems

Kollektive Rücknahmesysteme

In den meisten EU-Ländern gibt es kollektive Compliance-Systeme des privaten oder des öffentlichen Sektors. Die kollektiven Systeme ermöglichen es Herstellern, Vertreibern und Verkäufern, ihren Abfallbewirtschaftungspflichten gemeinsam nachzukommen. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig.

Neben der Finanzierung und Organisation von Sammlung, Behandlung, Verwertung und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für ihre Mitglieder können kollektive Systeme folgende Leistungen anbieten:

  • Registrierung sämtlicher von den Mitgliedern hergestellter, vertriebener oder verkaufter Produkte
  • Meldung an die einzelstaatlichen Behörden
  • Sensibilisierung der Verbraucher für die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Individuelle Rücknahmesysteme

Je nach Art und Menge der Produkte, die Sie herstellen oder vertreiben, bietet sich eventuell die Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems an. Dies kann bei speziellen Geräten in Betracht kommen, die in begrenzter Stückzahl für eine bestimmte Branche hergestellt werden, wie medizinische Geräte für den Einsatz in Krankenhäusern. Beachten Sie, dass die Vorschriften für solche Systeme je nach Land unterschiedlich sein können.

Die einzelstaatlichen Register können Ihnen genauere Informationen über kollektive und individuelle Rücknahmesysteme im jeweiligen EU-Land geben. Entsprechende Links finden Sie hier: European WEEE Registers Network .

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 07/03/2024
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