Kauf und Leasing von Fahrzeugen

Als EU-Bürger können Sie überall in der EU ein Auto kaufen oder verkaufen.

Ihre Rechte

Ihre Rechte beim Kauf eines Autos im Ausland – und die Höhe der fälligen Mehrwertsteuer – hängen davon ab, ob

  • das Auto neu oder gebraucht ist
  • Sie das Auto von einem gewerblichen Autohändler oder von einer Privatperson kaufen
  • der Verkäufer in einem EU-Land ansässig ist

Den höchsten Rechtsschutz genießen Sie in der Regel, wenn Sie einen Neuwagen von einem gewerblichen Händler mit Sitz in der EU kaufen.

Nach den EU-Verbraucherschutzregeln haben Sie mindestens zweijährigen Gewährleistungsanspruch für den Fall, dass der gekaufte Wagen einen Mangel aufweist oder nicht der Beschreibung entspricht.

In einigen EU-Ländern kann der Gewährleistungszeitraum für Gebrauchtfahrzeuge verkürzt werden, wobei die Mindestdauer ein Jahr beträgt. Dies bedarf aber einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer beim Kauf.

Beachten Sie, dass die EU-Verbraucherrechte bei Privatverkäufen nicht gelten, Sie sollten in diesem Fall also vorsichtig sein.

Fahrzeugdokumente prüfen

Lassen Sie sich beim Autokauf im Ausland auf jeden Fall alle Papiere geben, die Sie für die Zulassung in Ihrem Wohnsitzland benötigen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Originalpapiere für das Auto haben.

Transport des gekauften Fahrzeugs

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein neues Auto kaufen, müssen Sie sich gut überlegen, wie Sie es anschließend nach Hause überführen, da es in Ihrem Wohnsitzland noch nicht zugelassen ist.

  • Sie können das Fahrzeug mit einem Abschleppseil an einem versicherten und angemeldeten Wagen befestigen, und es so bis nach Hause abschleppen.
  • Sie können ein spezialisiertes Beförderungsunternehmen beauftragen.
  • Sie können das Auto selbst heimfahren. Dazu müssen Sie es im Land des Erwerbs versichern und mit Überführungskennzeichen versehen.

Warnhinweis

Vergewissern Sie sich, dass in allen zu durchquerenden Ländern Ihre Versicherung gilt und die Kennzeichen anerkannt werden. Da Überführungskennzeichen in der EU nicht harmonisiert sind, ist deren Beschaffung oder Anerkennung in einem anderen EU-Land nicht immer problemlos. Erkundigen Sie sich bei der Versicherungsgesellschaft und der Zulassungsbehörde.

Das endgültige Nummernschild sollten Sie sich in dem Land besorgen, in dem Sie Ihr Auto zulassen – normalerweise das Land, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt oder ständigen Wohnsitz haben.

Fallbeispiel

Irina hat in Deutschland ein Auto gekauft und möchte damit heim nach Deva in Rumänien fahren. Der Verkäufer hat ihr dabei geholfen, vorläufige Kennzeichen zu besorgen und eine Versicherung für die 4 zu durchquerenden Länder abzuschließen.

Leider hat die Polizei in Ungarn sie angehalten und ihr erklärt, dass das Fahrzeug Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht durchqueren kann. Tatsächlich waren die gelben Nummernschilder, die sie hatte, nur in Deutschland gültig. Sie erhielt eine Geldbuße, und die Nummernschilder wurden beschlagnahmt. Am Ende musste sie das Fahrzeug durch ein Transportunternehmen nach Rumänien bringen lassen.

Umzug ins Ausland mit einem Leasing-Fahrzeug

In diesem Fall sollten Sie mit Schwierigkeiten rechnen. Beim Leasing können Sie ein Fahrzeug für die Dauer des Leasingvertrags nutzen und haben bei dessen Ablauf die Option, es zu kaufen. Vorher ist jedoch die natürliche oder juristische Person, die Ihnen das Fahrzeug vermietet, dessen rechtlicher Eigentümer.

Da Sie dazu verpflichtet sind, das Auto in Ihrem Wohnsitzland zu versichern und anzumelden, könnte es Probleme geben, wenn Ihre Versicherung in dem Land, in das Sie ziehen wollen, nicht gültig ist.

Außerdem könnte es sein, dass der Leasinggeber mit der Zulassung des Fahrzeugs in einem anderen EU-Land nicht einverstanden ist.

Fallbeispiel

Zoltan hat eine neue Arbeitsstelle in Deutschland angetreten. Er ist mit seiner Familie dorthin gezogen und hat sein Leasingfahrzeug mitgenommen. Nach 6 Monaten stellte er fest, dass er sein Fahrzeug in Deutschland anmelden muss, um es dort weiter nutzen zu können.

Da der Leasingvertrag aber noch weitere drei Monate lief, war die Leasinggesellschaft, eine ungarische Bank, nicht mit der Abmeldung des Fahrzeugs in Ungarn einverstanden. Am Ende musste Zoltan den Vertrag mit der Bank vorzeitig kündigen und dafür zusätzliche Gebühren entrichten.

Nützliche Tipps für den Fahrzeugkauf im Ausland finden Sie in dieser Broschüre des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren en fr .

Außerdem wissenswert: Regeln in Bezug auf technische Überwachung, Verkäuferpflichten, Kaufverträge, Kennzeichen sowie Anlaufstellen bei Streitigkeiten oder Betrug im Land des Erwerbs:

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 28/05/2024
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