Teilzeitarbeit

Gleiche Beschäftigungsbedingungen

Sie müssen Ihren Teilzeitkräften die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie Vollzeitbeschäftigten anbieten. Dazu zählen Gehalt, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und andere mit ihrem Beschäftigungsverhältnis verbundene Rechte und Leistungsansprüche.

Änderung der Arbeitsvereinbarungen

Sofern möglich, sollten Sie auf Wünsche von Beschäftigten eingehen, die ihr Arbeitsmodell ändern möchten:

  • von Vollzeit zu Teilzeit
  • von Teilzeit zu Vollzeit
  • Aufstockung der Arbeitszeit

Sie können Angestellte nicht entlassen, wenn sie sich weigern, von Teilzeit auf Vollzeit umzustellen oder umgekehrt.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Ihr EURES-Berater

Ihr EURES-Berater kann Sie über die Arbeitsbedingungen informieren und Sie bei Einstellungsverfahren in Ihrem Land oder Ihrer grenzübergreifenden Region unterstützen.

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 05/09/2023
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