Unternehmen in der Tourismusbranche

Erfahren Sie mehr über die europäische Tourismusbranche

Es ist hilfreich zu wissen, wie die europäischen Märkte funktionieren und welche Trends es gibt, damit Sie Ihr Tourismusangebot darauf abstimmen können. Eurostat zufolge sind die meisten Touristinnen und Touristen aus der EU en .

Weitere Zahlen und Fakten über Ihre Branche finden Sie hier:

  • Eurostat: Überblick über den Tourismus en
  • EU-Tourismus-Anzeiger en

Welche EU-Vorschriften gelten für die Tourismusbranche?

Bieten Sie Ihre touristischen Leistungen oder Produkte online an? Dann sind für Sie die EU-Vorschriften für E-Commerce relevant, zum Beispiel für Online-Buchungen. Mehr dazu:

Verbraucherrechte in der Tourismusbranche

Alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen erbringen, müssen die Verbraucherschutzvorschriften einhalten. Für die Tourismusbranche gelten besondere Regeln:

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Erfahren Sie mehr über Ihre Pflichten als Arbeitgeber nach EU-Recht und erhalten Sie länderspezifische Informationen auf nationalen Websites.

  • Rechte von Arbeitnehmenden en

EU-Gelder für den Tourismus

Im Leitfaden zu EU-Finanzierungen für den Tourismus en können Sie nachschauen, welche Finanzhilfeprogramme Ihren geschäftlichen Bedürfnissen am besten entsprechen.

Besondere Steuern für den Tourismus

Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros

Bei dieser Sonderregelung profitieren Reisebüros von einer vereinfachten Mehrwertsteuerregelung. So gibt es Sonderregeln für bestimmte Dienstleistungen, die Reisebüros erwerben und als Paket verkaufen, beispielsweise Hin- und Rückreise zum Urlaubsort, Unterkünfte und Zugang zu Touristenattraktionen. Die Mehrwertsteuer wird nur in dem EU-Land geschuldet, in dem das Reisebüro ansässig ist – auch wenn die Leistungen in einem anderen Land erbracht werden. Als Reisebüro können Sie die Mehrwertsteuer auf Lieferungen, die Sie erhalten, nicht abziehen oder zurückfordern. Es wird jedoch nur Ihre Gewinnspanne besteuert, die Sie mit dem Verkauf einer Pauschalreise erzielen.


Ein Reisebüro berechnet seinem Kunden 2000 Euro für eine viertägige Reise. Das Büro selbst zahlt für die verschiedenen Paketleistungen (Hotelzimmer, Bus, Reisekosten) 1500 Euro. Im Rahmen der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros wird nur die Gewinnspanne von 500 Euro besteuert, also der Unterschied zwischen den Kosten der Dienstleistungen und dem Preis, den der Kunde bezahlt.

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Nach EU-Recht kann jedes EU-Land ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung bestimmter Arten von Gütern und Dienstleistungen anwenden. Dies könnte auch für Ihre touristischen Dienstleistungen oder Produkte gelten.

Ortstaxe oder Bettensteuer

Gemeinden, Regionen oder Länder entscheiden selbst, ob sie eine Ortstaxe erheben, etwa auf Kurzaufenthalte in bezahlten Unterkünften. Diese auch Bettensteuer genannte Abgabe wird pro Person und pro Nacht fällig. Manchmal wird sie als Prozentsatz des Zimmerpreises erhoben. Im Allgemeinen macht sie jedoch nur einen Bruchteil des Preises aus, verglichen mit dem Gesamtpreis der Unterkunft inklusive Mehrwertsteuer.

Oftmals muss sie vor Ort entrichtet werden und ist nicht im vorausbezahlten Preis der Unterkunft enthalten. Dadurch fällt sie Reisenden mehr auf, wenn sie beim Check-out noch einmal zur Kasse gebeten werden.

Tourismussteuern zur Aufwertung der Branche

Tourismussteuern werden von Gemeinden, Regionen oder Ländern erhoben und sollen die Branche und/oder das Reiseziel aufwerten, z. B. durch:

  • Werbetätigkeiten
  • Infrastruktur und Tourismusdienstleistungen (z. B. einen Infokiosk)
  • Reinigung und Abfallentsorgung

Tourismussteuern für besondere Zwecke

Einige Steuern sind für bestimmte Bereiche oder Ressourcen am Urlaubsziel vorgesehen:

  • Umweltschutz
  • Kulturerbe
  • soziale Zwecke

Ökosteuern

Ökosteuern, also Steuern für Umweltschutzzwecke, sollen zum Erhalt der Ressourcen und zur Abfederung der negativen Auswirkungen des Tourismus beitragen. Sie schaffen einen Anreiz zum Schutz und zur Wiederherstellung der Umwelt und ihrer Ressourcen, um die touristische Aktivität im betreffenden Gebiet auszugleichen. Diese Steuern werden von Gemeinden, Regionen oder Ländern erhoben und sollen dabei helfen:

  • eine Reserve aufzubauen, damit Urlaubsorte in Verbesserungen wie Umweltschutz oder Ressourcenrückgewinnung investieren können;
  • das Umweltbewusstsein der Touristinnen und Touristen zu schärfen, um sie zu einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zu bewegen;
  • ein positives Bild des Urlaubsorts und der dort ansässigen Unternehmen zu vermitteln, indem ihr Umweltbewusstsein sichtbar gemacht wird.

Tourismus und Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf en gleichberechtigten Zugang zu touristischen Aktivitäten und Dienstleistungen. Damit sie uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können, muss die Zugänglichkeit verbessert werden. Auch Ihr Tourismusunternehmen kann Produkte, Unterstützung und Dienstleistungen anbieten, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sind:

  • Dienstleistungen im Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr en
  • Ticket- und Check-in-Automaten,
  • e-Commerce

Vorteile der Barrierefreiheit für Sie

Ihr Unternehmen kann mit einem barrierefreien Angebot nur gewinnen:

  • neuer Kundenkreis
  • gemischter Kundenkreis: im Durchschnitt nehmen 2 Gäste mit Behinderung eine Begleitperson mit
  • Belebung der Nebensaison: alte Menschen und Menschen mit Behinderung reisen oft lieber, wenn es etwas ruhiger ist
  • Imagegewinn

So wird Ihr Angebot zugänglicher

Sie können die Zugänglichkeit Ihres Tourismusangebots folgendermaßen verbessern:

  • Befolgen Sie die Richtlinien für barrierefreie Inhalte, wenn Sie Informationen online oder auf andere Weise bereitstellen.
  • Schulen Sie Ihr Personal, damit klar ist, worauf bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu achten ist.

Richten Sie Ihr Unternehmen auf Kundinnen und Kunden mit besonderen Bedürfnissen aus, und zwar mit:

  • Behindertenparkplätzen (EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen)
  • Zugangsrampen in Gemeinschaftsbereichen
  • geeigneten Aufzügen und Waschräumen
  • niedrigeren Empfangstheken im Kundenbereich
  • einem angepassten Innendesign, in dem sich jeder frei bewegen kann

Siehe auch

Für Unternehmen und Unternehmer
Für Verbraucher und Arbeitnehmer

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 01/12/2023
Seite weiterempfehlen