Unterhaltspflichten – Unterstützung für Familienmitglieder

Vorschriften zu Unterhaltspflichten unterscheiden sich in der EU von Land zu Land, und die Höhe der Unterstützung ist nicht überall gleich. Wenn Sie jedoch gegenüber einer Person in einem anderen EU-Land unterhaltspflichtig oder unterhaltsberechtigt sind, so gelten dafür bestimmte EU-Vorschriften.

Wo können Sie Unterhaltsforderungen geltend machen?

Unterhaltsforderungen bearbeiten im Wesentlichen die Gerichte

  • im Wohnsitzland des Ex-Partners oder Angehörigen;
  • im Wohnsitzland der Unterhalt fordernden Person;
  • mit Zuständigkeit für Familienstandssachen (z. B. Scheidung) oder Sorgerechtssachen (sofern die Unterhaltsfrage damit verbunden ist).

Sie können im Einvernehmen mit Ihrem ehemaligen Ehegatten oder Ihrem Angehörigen unter bestimmten Bedingungen gemeinsam entscheiden, welches Gericht Sie mit Ihrem Fall befassen möchten. Das gilt jedoch nicht in Streitfällen über Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 18 Jahren.

Welches Recht gilt für meinen Fall?

Sind zwei oder mehr EU-Länder beteiligt, so gilt für Unterhaltsfragen nicht zwangsläufig das Recht des Landes, in dem Sie Unterhalt beantragen können.

Informieren Sie sich, welches Recht für Ihren Unterhaltsfall gilt Als externen Link öffnen , wie Rechtskollisionen gelöst werden können und was die Folgen wären.

Die für Unterhaltsfragen zuständige Zentralbehörde des EU-Landes, in dem Sie leben, kann Ihnen helfen, im Ausland eine Unterhaltsforderung zu erheben: Suche nach der zuständigen Zentralbehörde.

Vollstreckung von Unterhaltsurteilen im Ausland

Ein in einem EU-Land ergangenes und für vollstreckbar erklärtes Unterhaltsurteil ist auch in einem anderen EU-Land vollstreckbar.

Warnhinweis

Ausnahmefall: Dänemark

Für in Dänemark ergangene Entscheidungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Unterhaltsurteile für vollstreckbar erklärt werden.

Die für Unterhaltsfragen zuständige zentrale Behörde in dem EU-Land, in dem Sie leben, kann Ihnen helfen, eine Unterhaltsforderung durchzusetzen: Suche nach der zuständigen Zentralbehörde Als externen Link öffnen .

Erfahren Sie mehr über Vollstreckungsverfahren, das vereinfachte EU-Verfahren zur Vollstreckung von Unterhaltsurteilen und wer in den einzelnen EU-Ländern zuständig ist.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 10/06/2024
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