Fragen und Antworten - Unterhaltspflichten – Unterstützung für Familienmitglieder

NEIN - Unterhaltsfragen werden ausschließlich in den nationalen Gesetzen geregelt und sind damit von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern wird die Zahlung sichergestellt, indem der Unterhaltsbetrag vom Gehalt Ihres früheren Ehepartners gepfändet wird, etwa über seinen Arbeitgeber oder seine Bank. Wenn dies nicht geht, kann der Betrag von den nationalen Steuerbehörden eingezogen werden. In einigen EU-Ländern stehen öffentliche Mittel zur Verfügung, wenn Ihr früherer Partner nicht zahlungsfähig ist.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 13/06/2024
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