Arbeiten im Ausland
Als EU-Bürger können Sie ohne Arbeitserlaubnis unselbständig oder selbständig in jedem EU-Land arbeiten.
Während Sie in diesen Ländern arbeiten, dürfen Sie auch dort leben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und arbeiten, sollten Sie sich bewusst sein, dass sich dies auswirken kann auf
- Ihre Leistungen (bei Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Renten, Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, Todesfällen, Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, familiären Veränderungen usw.);
- den Ort, an dem Sie Steuern zahlen müssen.
Erfahren Sie mehr zum Thema
- Arbeitserlaubnisse
- Gleichbehandlung
- Entsendung von Arbeitnehmern
- Grenzgänger
- Arbeiten im öffentlichen Dienst im Ausland
- Arbeiten im Straßengüterverkehr
Siehe auch:
Zuletzt überprüft: 12/04/2024