Arbeiten im Ausland

Als EU-Bürger*in brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis, um angestellt oder selbstständig in einem beliebigen EU-Land zu arbeiten.

Solange Sie in diesen Ländern einer Arbeit nachgehen, dürfen Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch dort leben.

Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und arbeiten, sollten Sie sich über die Auswirkungen im Klaren sein, die damit verbunden sind in Bezug auf

  • Ihre Leistungsansprüche (bei Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Rente, Arbeitsunfall und berufsbedingter Erkrankung, Todesfall, Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, familiären Veränderungen usw.);
  • das Land, in dem Sie Steuern zahlen müssen;
  • Ihren Versicherungsschutz.

Erfahren Sie mehr zum Thema

Siehe auch:

Wenn Sie Nicht-EU-Bürger*in sind und in der EU Arbeit suchen, informieren Sie sich auf dem EU-Zuwanderungsportal, welche Vorschriften für Ihre Situation gelten können.

Zuletzt überprüft: 16/09/2026
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