Zuletzt überprüft: 22/10/2020
Arbeiten im Ausland
Sind Sie vom Brexit betroffen?
Als EU-Bürger können Sie ohne Arbeitserlaubnis unselbständig oder selbständig in jedem EU-Land arbeiten.
Während Sie in diesen Ländern arbeiten, dürfen Sie auch dort leben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und arbeiten, sollten Sie sich bewusst sein, dass sich dies auswirken kann auf
- Ihre Leistungen (bei Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Renten, Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, Todesfällen, Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, familiären Veränderungen usw.);
- den Ort, an dem Sie Steuern zahlen müssen.
Erfahren Sie mehr zum Thema
- Arbeitserlaubnisse
- Gleichbehandlung
- Entsendung von Arbeitnehmern
- Grenzgänger
- Arbeiten im öffentlichen Dienst im Ausland
Siehe auch:


