Zuletzt überprüft : 20/09/2018
Arbeiten im Ausland
Britischer Beschluss zur Anwendung von Artikel 50 EUV: Mehr Informationen
Vorläufig bleibt das Vereinigte Königreich Vollmitglied der EU mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten:
- Fragen und Antworten – Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern der EU und des Vereinigten Königreichs laut Austrittsabkommen
- EU-Veröffentlichungen zum Brexit
- Informationen und Leitlinien der britischen Regierung zum Brexiten
Als EU-Bürger können Sie ohne Arbeitserlaubnis unselbständig oder selbständig in jedem EU-Land arbeiten.
Ausnahme: Für kroatischeStaatsangehörige gelten noch vorübergehende Arbeitsbeschränkungen in der EU.
Während Sie in diesen Ländern arbeiten, dürfen Sie auch dort leben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und arbeiten, sollten Sie sich bewusst sein, dass sich dies auswirken kann auf
- Ihre Leistungen (bei Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Renten, Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen, Todesfällen, Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, familiären Veränderungen usw.);
- den Ort, an dem Sie Steuern zahlen müssen.
Erfahren Sie mehr zum Thema
- Arbeitserlaubnisse
- Gleichbehandlung
- Kurzzeitige Entsendung ins Ausland (<=2 Jahre)
- Grenzgänger
- Beamte im Ausland
Siehe auch: