Beschwerden und Streitbeilegung

Wenn Sie der Ansicht sind, Ihr Gas- oder Stromversorger habe Ihre Rechte verletzt (Vertragsbedingungen, Dienstqualität usw.), können Sie sich bei ihm beschweren. Ihr Energieversorger muss Sie darüber informieren, wie Sie eine Beschwerde einreichen können. Dies sollte eine zügige Streitbeilegung ermöglichen und Ihnen gegebenenfalls zu einer Rückerstattung und/oder Entschädigung verhelfen.

Falls Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wird, haben Sie darüber hinaus das Recht, sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung an eine unabhängige Energie-Schlichtungsstelle – einen „ Ombudsmann" – weiterzuleiten.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten haben Sie das Recht, Ihren Fall anschließend vor Gericht zu bringen.

Fallbeispiel

Ein Ombudsmann kann Ihnen bei Ihrer Beschwerde behilflich sein

Helen aus Frankreich war bestürzt über ihre Stromrechnung. Sie konnte nicht verstehen, wie das Unternehmen den zu zahlenden Gesamtbetrag berechnet hatte, der ihr übermäßig hoch erschien.

Sie beschwerte sich schriftlich bei ihrem Stromanbieter, erhielt jedoch keine zufriedenstellende Antwort. Als acht Wochen nach Einlegen ihrer Beschwerde noch keine Lösung in Sicht war, beschloss Helen, die Energie-Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese forderte das Unternehmen auf, den Fall zu erläutern und das Problem zu beheben. Das Unternehmen räumte ein, dass ihm bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen war. Außerdem änderte es sein Standard-Rechnungsformular, um es für die Verbraucher leichter verständlich zu machen.

Nationale Kontaktstellen für Energie

Sie müssen in Ihrem Land Zugang zu einer zentralen Ansprechstelle haben, von der Sie alle benötigten Informationen über Ihre Rechte als Energieverbraucher, die geltenden Rechtsvorschriften und die wirksame Beilegung von Streitigkeiten mit Ihrem Gas- oder Stromversorger erhalten können.

Nationale Regulierungsbehörden

Ihre Rechte als Energieverbraucher in der EU müssen in den Gesetzen Ihres Landes verankert sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer nationalen Regulierungsbehörde , die dafür sorgen muss, dass alle Verbraucher den Schutz des EU-Rechts genießen.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 20/11/2023
Seite weiterempfehlen