Beschwerden und Streitbeilegung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Gas- oder Stromanbieter Ihre Rechte (Vertragsbedingungen, Servicequalität usw.) verletzt hat, können Sie eine Beschwerde beim Energieversorger einreichen. Dieser ist verpflichtet, Sie über das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde zu informieren, damit Sie Ihre Streitigkeit umgehend beilegen und gegebenenfalls eine Rückerstattung und/oder Entschädigung erhalten können.
Falls Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde, haben Sie darüber hinaus das Recht, zu versuchen, die Streitigkeit mithilfe einer außergerichtlichen Streitbeilegung, wie einer unabhängigen Energie-Schlichtungsstelle – einen „Ombudsmann“ –, beizulegen.
Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Recht, die Angelegenheit später gegebenenfalls vor Gericht zu bringen.
Fallbeispiel
Ein Ombudsmann kann Ihnen bei Ihrer Beschwerde behilflich sein
Helen aus Frankreich war bestürzt über ihre Stromrechnung. Sie konnte nicht verstehen, wie das Unternehmen den zu zahlenden Gesamtbetrag berechnet hatte, der ihr übermäßig hoch erschien.
Sie beschwerte sich schriftlich bei ihrem Stromanbieter, erhielt jedoch keine zufriedenstellende Antwort. Als acht Wochen nach Einlegen ihrer Beschwerde noch keine Lösung in Sicht war, beschloss Helen, die Energie-Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese forderte das Unternehmen auf, den Fall zu erläutern und das Problem zu beheben. Das Unternehmen räumte ein, dass ihm bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen war. Außerdem änderte es sein Standard-Rechnungsformular, um es für die Verbraucherinnen und Verbraucher leichter verständlich zu machen.
Nationale Kontaktstellen für Energie
Alle EU-Länder verfügen über nationale Kontaktstellen, bei denen Sie Informationen zu Ihren Rechten in Sachen Energie, zu den geltenden Rechtsvorschriften und zum effektiven Umgang mit Streitigkeiten mit Gas- oder Stromversorgern erhalten können. Einige bieten auch Tools zum Preisvergleich an.
Finden Sie die nationale Kontaktstelle in Ihrem Land.